(ots) -
Mit der Verurteilung von 6 Männern zu mehrjährigen Haftstrafen
wegen Steuerhinterziehung, Vorenthaltens von Arbeitsentgelt und
Urkundenfälschung endete am 12.12.2016 vor dem Landgericht Darmstadt
ein umfangreiches Strafverfahren. Das Gericht sah es als erwiesen an,
dass die Männer ein Geflecht von Scheinfirmen aufbauten, um
So¬zial¬ver-sicherungsbeiträge und Steuern zu hinterziehen. Im
Oktober 2015 hatten im Auftrag der Staatsanwaltschaften Darmstadt und
Frankfurt/Main mehr als 1.200 Einsatzkräfte von Zoll und Polizei 170
Objekte in sieben Bundesländern durchsucht und dabei sechs Männer
verhaftet. Die Männer hatten über Jahre hinweg ein Netz von
Unternehmen aufgebaut hat, mit dessen Hilfe sie Arbeitnehmer im
Bereich Cargo und Gepäckabwicklung an Großunternehmen vornehmlich am
Frankfurter Flughafen verliehen haben. Den Großunternehmen war
ordnungsgemäße Beschäftigung vorgetäuscht worden, tatsächlich seien
die Arbeitnehmer gar nicht oder unzureichend bei der
Sozialversicherung angemeldet Die Bezahlung sei durch "gewaschenes
Geld" geleistet worden, indem sich die Unternehmen des Netzwerks
untereinander Scheinrechnungen ausgestellt hätten, denen jedoch keine
Leistung gegenübergestanden haben soll. Nach den Durchsuchungen im
Oktober vergangenen Jahres mussten durch das Hauptzollamt Frankfurt
am Main, die Steuerfahndungsstelle Frankfurt am Main, Darmstadt und
Wiesbaden fast 1.300 Asservate und mehr als 43Terabyte elektronische
Daten ausgewertet werden.
So konnte nachgewiesen werden, dass die 6 Männer nicht nur 18,9
Millionen Euro an Sozialversicherungsbeiträgen hinterzogen haben,
sondern auch fast 9 Millionen Euro Lohn und Umsatzsteuer. Der Umfang
des durch die Täter verursachten Schadens und die hohe kriminelle
Energie, die die Männer bei der Tatbegehung an den Tag legten, waren
maßgebend für die Entscheidung des Landgerichtes Darmstadt, dass den
55 jährigen Haupttäter zu einer Haftstrafe von 6 Jahren und 3 Monaten
Jahren verurteilte. Seine 27 und 28 Jahre alten Mittäter wurden zu
Haftstrafen zwischen 3 und 4 Jahren verurteilt. Gegen 2 weitere
Mittäter wurden von 2 Jahren sowie einem Jahr und 6 Monaten zur
Bewährung ausgesetzt. Strafmildernd wirkten sich die geständigen
Einlassungen im Laufe der Ermittlungen aus. Das im Oktober
beschlagnahmte Bargeld, Luxusautos und -uhren mit einem Wert von mehr
als 2,5 Millionen Euro wurden zur Sicherung der Abgaben eingezogen.
Gegen das Urteil kann noch Revision eingelegt werden.
Aufgrund der Ermittlungen gegen diese Tätergruppe wurden
bundesweit Ermittlungen wegen des Verdachts des Vorenthaltens und
Veruntreuens von Arbeitsentgelt (§ 266a (1) (2) StGB und
Steuerhinterziehung (§ 370 AO) gegen weitere Personen eingeleitet,
die in Verbindung zu diesem Tatkomplex stehen. "Die Verfolgung von
organisierten Formen der Schwarzarbeit, die hohe finanzielle Schäden
bei den Sozialkassen verursacht, steht immer stärker im Blickpunkt
der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ", so Dr. Armin Rolfink
(Direktionspräsident Finanzkontrolle Schwarzarbeit). "Die Bekämpfung
erfolgt im engen Zusammenwirken der Finanzkontrolle Schwarzarbeit,
der Steuerfahndung und der Polizei.
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