(ots) - Im Jahr 2015 waren etwa ein Viertel der Mütter und 2
Prozent der Väter mit Kindern bis sechs Jahren in Elternzeit.
Spätestens, wenn das Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat, geht
es für den Großteil der Eltern zurück in die Arbeitswelt. Die
Rückkehr folgt dabei gesetzlichen Rahmenbedingungen. So haben
Arbeitnehmer, die nach maximal drei Jahren an ihren Arbeitsplatz
zurückkehren wollen, ein Recht auf eine gleichwertige Position wie
vor der Elternzeit. "Am besten, man fängt schon während der
Schwangerschaft an, individuelle Lösungen zusammen mit dem
Arbeitgeber zu erarbeiten", sagt Hans-Björn Glock, Leiter
Arbeitsmarktförderung bei TÜV Rheinland. Das gilt zum Beispiel für
den Wechsel von Voll- auf Teilzeit.
Leistungsempfänger erhalten Unterstützung
Auch für erwerbslose Eltern, die Leistungen vom Jobcenter
beziehen, wird es spätestens ab dem 3. Lebensjahr des Kindes Zeit zu
handeln. Sobald die Kinder in einer Kinderbetreuung sind, gelten die
Eltern laut Staat wieder als erwerbsfähig und müssen sich um Arbeit
bemühen. Als Unterstützung gibt es Hilfsangebote wie das Projekt "Fit
mit Kind" von TÃœV Rheinland. Das Programm hilft Arbeitslosen bei der
Suche nach einem neuen Arbeitsplatz und bei Fragen zur Betreuung des
Kindes während der Arbeitszeit. Die Teilnahme ist mit einem
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein vom Jobcenter möglich.
Kinderbetreuung optimieren
Zusammen mit erfahrenem Fachpersonal werden für jeden Teilnehmer
passende Leistungen zusammengestellt. "Für jede individuelle
Situation wird eine Lösung gesucht. Wichtig ist dabei vor allem, die
eigene Handlungskompetenz zu stärken", so Hans-Björn Glock. In
Einzel- und Gruppengesprächen werden Strategien entwickelt, Familie
und Beruf gut zu vereinbaren. Familiäre und außerfamiliäre Netzwerke
und Struktursysteme werden aufgezeigt, um eine verlässliche Betreuung
des Kindes zu organisieren. Die Beratung wird in Teilzeit
durchgeführt und dauert bis zu neun Monaten.
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