PresseKat - Viele Wohnungseinbrüche in der dunklen Jahreszeit – Hausratversicherung überprüfen

Viele Wohnungseinbrüche in der dunklen Jahreszeit – Hausratversicherung überprüfen

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Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an

(firmenpresse) - 13.12.2016. Die Zahl der Wohnungseinbrüche steigt unaufhörlich. In 2015 gab es über 167.000 Fälle. Die Einbrecher nutzen dabei gerne die dunkle Jahreszeit. Die Chance einen Dieb zu erwischen ist gering. Nicht einmal zehn Prozent der Täter bei Einbrüchen werden ermittelt, warnt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher (GVI) und gibt Verhaltenstipps sowie eine Empfehlung zur Hausratversicherung.

Leider kommt es sogar auch bei gut gesicherten Immobilien zu Wohnungseinbrüchen, dennoch sollten die Bewohner es den Dieben so schwer wie möglich machen. Einbrecher lieben zwar die dunkle Jahreszeit, aber auch die Ungestörtheit. Eine anspringende Alarmanlage kann Wunder wirken. Stets geschlossene Haustüren, Fenster und Terrassentüren und Rollläden – auch mit speziellen Sicherungen – bieten zusätzlichen Schutz, zählt GVI-Präsident Siegfried Karle auf.

Sollte es dennoch in der dunklen Jahreszeit zu Wohnungseinbrüchen gekommen sein, sind die Bewohner zunächst ratlos. Zum Verlust von wertvollem Inventar kommt noch der Schock über die Verletzung der Pri-vatsphäre und der Verwüstung des Eigentums. Egal wie hoch der Verlust bzw. Schaden ist, die Polizei muss immer umgehend benachrichtigt werden. Um Einbruchschäden ersetzt zu bekommen, bedarf es einen Versicherungsschutz über eine Hausratversicherung und der polizeilichen Meldung mit einer Stehlliste.

„Beim Abschluss einer Hausratversicherung sind einige Details zu beachten, wie z. B. die Vereinbarung über einen Unterversicherungsverzicht mit einer dem Hausrat entsprechender hohen Versicherungssumme“, empfiehlt der Fachmann Karle. „Zum Versicherungsschutz ist es sinnvoll, zusätzlich eine aktuelle Inventarliste mit der Auflistung sämtlicher Wertgegenstände – angefangen vom Anrufbeantworter bis hin zu Wertpapieren aufzustellen“, rät Siegfried Karle. Somit können wenigstens die materiellen Schäden bei Einbrüchen in der dunklen Jahreszeit ersetzt werden. Auch sollten die Entschädigungsgrenzen und Aufbewahrungsvorschriften für Wertsachen überprüft werden. Oftmals betragen diese insgesamt nur 20 Prozent der Versiche-rungssumme und für bestimmte Wertsachen, wie z.B. Bargeld, Schmucksachen, sogar niedriger.





Weitere Informationen zum Thema „Wohnungseinbrüche und dunkle Jahreszeit, Einbruchsschutz und Haus-ratversicherung“ stellt die Verbraucherorganisation GELD UND VERBRAUCHER e.V. unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ kostenlos zur Verfügung.

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Datum: 13.12.2016 - 10:59 Uhr
Sprache: Deutsch
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Freigabedatum: 13.12.2016

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