(ots) - Gemeinsame Rechtewahrnehmung in der VG Wort und
anderen Verwertungsgesellschaften absichern
Der Rechtsausschuss des Bundestages hat am heutigen Dienstag
gesetzliche Regelungen beschlossen, mit denen es
Verwertungsgesellschaften, die sowohl Rechte von Autoren als auch von
Verlagen wahrnehmen, weiterhin ermöglicht werden soll, Verlage an
ihren Ausschüttungen zu beteiligen. Die Koalition will diese
Regelungen noch in dieser Woche im Rahmen des Gesetzentwurfs zur
Reform des Urhebervertragsrechts beschließen. Hierzu erklären die
rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth
Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter, Stefan Heck:
"Viele Verlage in Deutschland können aufatmen. Sie können auch in
Zukunft die ihnen zustehenden Anteile an den Einnahmen von
Verwertungsgesellschaften wie der VG Wort oder der GEMA erhalten. Wir
leisten damit einen wichtigen Beitrag dafür, dass die vielfältige
Verlagslandschaft in Deutschland erhalten bleibt. Sie prägt den
kulturellen Reichtum unseres Landes mit.
Die Union hat seit Monaten darauf gedrängt, dass die gemeinsame
Rechtewahrnehmung erhalten bleibt. Wir sind überzeugt, dass die
gemeinsame Rechtewahrnehmung unter dem Strich beiden Seiten nützt -
getreu dem Motto: Gemeinsam sind Autoren und Verlage stärker! So
können etwa Vergütungsansprüche gegen Hersteller von Kopiergeräten
und Speichermedien oder gegen Betreiber von marktmächtigen
Internetplattformen besser und effektiver durchgesetzt werden.
Es ist fair und angemessen, wenn beide Seiten an den Einnahmen aus
der Verwertung der Werke beteiligt werden. Denn Bücher, Aufsätze oder
Kompositionen sind Gemeinschaftsprodukte von Urheber und Verlag. Die
Leistung des einen ist ohne den anderen weniger wert.
Auch die EU-Kommission hat sich in ihrem Vorschlag zum
Urheberrecht für die Fortsetzung der gemeinsamen Rechtewahrnehmung
und der Verlegerbeteiligung stark gemacht."
Hintergrund:
Die Beteiligung von Verlagen an den Einnahmen der VG Wort aus
gesetzlichen Vergütungsansprüchen (u.a. Geräte- und
Speichermedienvergütung) ist infolge einer Entscheidung des
Bundesgerichtshofs aus dem Frühjahr gekippt worden. Darüber hinaus
wird in der Rechtsprechung inzwischen sogar auch die Beteiligung von
Verlagen an den Einnahmen aus der Verwertung von sog.
Exklusivrechten, also praktisch aus dem gesamten Lizenzgeschäft, in
Frage gestellt.
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