PresseKat - Polystyrol-Entsorgungsproblematik im Bundesrat:

Polystyrol-Entsorgungsproblematik im Bundesrat:

ID: 1436142

(ots) - / Entsorgungswirtschaft und Bauindustrie
unterstützen Initiative des Saarlandes zur Einstufung als "nicht
gefährlichen Abfall"

/ Entsorgungsunsicherheit und Kostenexplosion müssen ein Ende
haben

"Nachdem sich die Umweltminister der Länder nicht auf eine
einheitliche Beschlussfassung zur Entsorgung von Bauabfällen mit
Polystyrol einigen konnten, unterstützen wir die Bundesratsinitiative
des Saarlandes, diese Abfälle mit einer Ausnahmeregelung als 'nicht
gefährlichen Abfall' einzustufen. Wir müssen jetzt der
Entsorgungsunsicherheit und der Kostenexplosion ein Ende setzen und
dafür sorgen, dass die Abläufe auf den Baustellen wieder reibungslos
ineinandergreifen, damit es vor allem im Wohnungsbau nicht zu
Verzögerungen kommt und Bauherren Planungssicherheit haben." Dies
erklärten der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen
Bauindustrie (HDB), RA Michael Knipper, und der geschäftsführende
Präsident des BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser-
und Rohstoffwirtschaft e.V., Peter Kurth, heute im Vorfeld der
Sitzung des Bundesrates am Freitag in Berlin. Sollte die Initiative
erfolgreich sein, habe das Bundesumweltministerium eine schnelle
Befassung des Bundeskabinetts zugesagt. "Eine Lösung wäre also noch
in diesem Jahr möglich", ergänzten die beiden Verbandsrepräsentanten.

Knipper bittet die Länder nachdrücklich, diese Chance zur
Beendigung des nun schon seit drei Monaten andauernden
Entsorgungsnotstandes nicht verstreichen zu lassen und dem Antrag
zuzustimmen. "Auftraggeber und Unternehmen, die noch bis zum 1.
Oktober reibungslos und zu annehmbaren Kosten Bauabfälle entsorgen
konnten, müssen wieder auf eine einheitliche und für das gesamte
Bundesgebiet gleich ausgestaltete Rechtslage vertrauen können",
erklärte Knipper. Kurth ergänzte: "Ebenso müssen die




Entsorgungspreise wieder auf das alte Niveau sinken, denn qualitativ
hat sich bei den betroffenen Abfällen seit dem 30. September 2016 ja
nichts geändert. Mit dem Antrag des Saarlandes bleibt sichergestellt,
dass die Verbrennung von Polystyrolabfällen EU-rechtskonform ist."

Hintergrund der Entsorgungsproblematik ist eine Novelle der
bundesweit geltenden Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV), die am 1.
Oktober in Kraft trat, und vorschreibt, dass Wärmedämmplatten, die
mehr als 0,1 Prozent des Flammschutzmittels Hexabromcyclododecan
(HBCD) enthalten, als 'gefährlicher Abfall' gelten und damit nur noch
in wenigen Anlagen mit Sondergenehmigungen verbrannt werden dürfen.
Um die dadurch entstandenen Entsorgungsengpässe abzufedern, hatten
einige Länder per Erlass die thermische Verwertung weiterhin
genehmigt. Eine deutschlandweite Regelung steht jedoch noch aus. Die
Novelle geht über bereits bestehende europäische Vorschriften hinaus,
mit denen die Entsorgung von HBCD geregelt wird.



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HDB: Dr. Heiko Stiepelmann
Leiter Kommunikation / Pressesprecher
Tel: 030 - 21286 140 / E-Mail: Heiko.Stiepelmann(at)bauindustrie.de
BDE: Alexander-Georg Rackow
Leiter Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Behrenstraße 29, 10117 Berlin
Tel.: +49 30 590 03 35-20 / E-Mail: rackow(at)bde.de

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Datum: 14.12.2016 - 11:01 Uhr
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