(ots) - Mit dem Jahreswechsel treten einige rechtliche
Neuerungen für Verkehrsteilnehmer in Kraft. Der ADAC gibt einen
Ãœberblick.
In Deutschland müssen Radfahrer ab 1. Januar 2017 die
Verkehrsampeln für den Fahrverkehr beachten, sofern keine besonderen
Radfahrerampeln vorhanden sind. In diesem Fall waren bisher die
Fußgängerampeln verbindlich.
Mit dem Inkrafttreten der Änderung der Straßenverkehrsordnung zum
14. Dezember 2016 können außerdem Radfahrer mit bestimmten
Elektrorädern auch Radwege nutzen - außerorts generell, innerorts,
wenn dies mit einem neuen Hinweisschild freigegeben wird.
Aufsichtspersonen dürfen Kinder mit Fahrrädern auf Gehwegen
begleiten. Daneben können Kinder unter acht Jahren wählen, ob sie
alternativ zum Gehweg einen baulich getrennten Fahrradweg benutzen.
Vor Schulen, Kitas und Seniorenheimen kann nun auch auf Vorfahrts-
und Durchgangsstraßen leichter Tempo 30 verhängt werden. Die Behörden
müssen nicht mehr nachweisen, dass solche sensiblen Stellen
Unfallschwerpunkte darstellen.
Ab sofort ist ebenso geregelt, wo auf Autobahnen und großen
Bundesstraßen eine Rettungsgasse für Polizei und Rettungskräfte
gebildet werden muss. Schon bei stockendem Verkehr ist die Gasse bei
mindestens zwei Streifen pro Richtung "zwischen dem äußerst linken
und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen" frei zu
halten - also auch bei mehr als drei Spuren zwischen der ganz linken
und den beiden daneben.
Für 2017 ist weiter eine Gesetzesänderung beim Handyverbot am
Steuer geplant, das künftig weitere Geräte wie beispielsweise Tablets
umfassen soll. Zudem ist eine Erhöhung der Bußgelder für diese
Verstöße in der Diskussion.
Im kommenden Jahr soll außerdem das Carsharing-Gesetz in Kraft
treten. Es definiert, was unter dem Begriff Carsharing-Fahrzeug zu
verstehen ist und wie diese Fahrzeuge zu kennzeichnen sind. Auch
sollen sie von Parkgebühren befreit werden können. Ein neues
Verkehrsschild soll Carsharing-Parkflächen kennzeichnen. Das Gesetz
schafft die Grundlage, um im Wege einer Verordnung den kommunalen
Straßenverkehrsbehörden die Möglichkeit zu geben, separate
Parkflächen für Carsharing-Fahrzeuge ausweisen zu können.
Auch im Ausland gibt es Änderungen für Auto- und Motorradfahrer.
So heben Italien und die Niederlande zum 1. Januar 2017 die
Geldsanktionen für Verstöße im Straßenverkehr an.
Wer in Italien ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, dem droht
künftig ein Führerscheinentzug von bis zu zwei Monaten. Für Inhaber
ausländischer Fahrerlaubnisse würde dies einem Fahrverbot in Italien
gleichkommen.
In Frankreich besteht für Motorradfahrer seit 20. November 2016
eine Handschuhpflicht.
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