PresseKat - Praxistag: Gesetzliche Rentenversicherung

Praxistag: Gesetzliche Rentenversicherung

ID: 1436400

Aktuelles - Reformen - Tendenzen

(firmenpresse) - Was ändert sich durch die neue Flexi-Rente ab 2017? Durch das Flexi-Rentengesetz (verabschiedet im Bundestag am 21.10.2016) wird das Weiterarbeiten neben dem Bezug einer vorzeitigen Altersrente flexibler gestaltbar. Die Hinzuverdienstmöglichkeiten sind hierfür grundlegend verändert worden. Maßgebend ist nun eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 . Wer diese überschreitet, erhält eine stufenlose Teilrente. Die Regelungen wirken sich auch auf den Bezug von Renten wegen Erwerbsminderung aus. Darüber hinaus bleiben Rentner bis zum Erreichen ihrer Regelaltersgrenze grundsätzlich in der Rentenversicherung versicherungspflichtig. Selbst nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze kann sich eine Beschäftigung künftig weiter rentensteigernd auswirken, wenn der Rentner neben dem Beitragsanteildes Arbeitgebers selbst anteilige Renten-Versicherungsbeiträge zahlt.

Bisherige Regelungen beim Zusammentreffen von Rente und Arbeitsverdienst

Ziel der Neuregelung: Flexibles Arbeiten bis zur Regelaltersgrenze und darüber hinaus ermöglichen

Neue Begriffe: Hinzuverdienstdeckel, untere Hinzuverdienstgrenze, höchste Entgeltpunkte der letzten 15 Kalenderjahre vor Rentenbeginn

Hinzuverdienst = anrechenbare Arbeitsentgelte, Arbeitseinkommen, vergleichbare Einkommen / bei Renten wegen Erwerbsminderung auch kurzfristige Entgeltersatzleistungen

Ermittlung des zu 40 v. H. anrechenbaren Betrages, der die Hinzuverdienstgrenze überschreitet

Prognose mit Schätzung des zukünftigen Hinzuverdienstes

Ermittlung der Teilrente

Spitzabrechnung über den im letzten Kalenderjahr tatsächlich erzielten Hinzuverdienst und erneute Prognose des zukünftigen Hinzuverdienstes jeweils am 01. Juli eines Jahres

Änderung auf Antrag des Versicherten bei mindestens 10 v. H.Über-oder Unterschreiten des prognostizierten jährlichen Hinzuverdienstes

Verwaltungsverfahren bei Änderung des Rentenanspruchs





Vergleichsberechnung Altes — Neues Hinzuverdienstrecht

Bessere Information in der Rentenauskunft über die Gestaltungsmöglichkeiten des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand

Frühere und flexiblere Zahlung zusätzlicher Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen

Versicherungspflicht auch bei Bezug einer vorgezogenen Vollrente wegen Alters

Aktivierung der Arbeitgeberbeiträge nach Erreichen der Regelaltersgrenze, Voraussetzung: Verzicht auf die bestehende Versicherungsfreiheit

Neue Regelungen im Bereich der Prävention und Rehabilitation
Hinweise

Die bestehenden Regelungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen (künftig möglich ab 50. Lebensjahr) sind jetzt flexibler gestaltet worden. Über die neuen Regelungen wird im Zusammenhang mit den Möglichkeiten zum Vorziehen und Hinausschieben des Rentenbeginns bereits in der neuen Rentenauskunft der Rentenversicherungsträger informiert werden.

In bestimmten Fällen werden die Erwerbsminderungsrenten wieder mitten im Monat beginnen.
Zielgruppe

Mitarbeiter der betrieblichen Personal- und Sozialabteilungen mit Vorkenntnissen, deren Tätigkeit eine Kenntnis des aktuellen Sozialversicherungsrechts erfordert

Referenten
- Wolfgang Wehowsky
- Harald Rihm

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ASB Bildungsgruppe Heidelberg ist einer der renommiertesten Anbieter von berufsbegleitenden Weiterbildungen in Deutschland. Zum stetig wachsenden Portfolio der etablierten Organisation gehören Seminare, Konferenzen und Lehrgänge, aber auch Beratungsangebote wie etwa auf dem Gebiet des Qualitätsmanagements. In Kooperationsarbeit mit angesehenen Hochschulen entwickelt die ASB Bildungsgruppe zudem innovative Studiengänge auf höchstem Niveau, die berufsbegleitend absolviert werden können.



Leseranfragen:

ASB Bildungsgruppe Heidelberg e.V.
Gaisbergstr. 11-13
69115 Heidelberg
Deutschland

Tel: 06221 988 8
Fax: 06221 988-682
Email: info(at)asb-hd.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Erfolg bei Philipp Schwartz-Initiative - Gefährdeter Wissenschaftler kommt nach Potsdam Informatik gehört an alle weiterführenden Schulen
Bereitgestellt von Benutzer: mreiner
Datum: 14.12.2016 - 16:54 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1436400
Anzahl Zeichen: 3438

Kontakt-Informationen:

Kategorie:

Bildung & Beruf


Meldungsart: Produktankündigung
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 14.12.2016

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Praxistag: Gesetzliche Rentenversicherung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ASB Bildungsgruppe Heidelberg e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

BAV Spezialist (IHK) und Senior-BAV Spezialist (IHK) ...

Ziel des Lehrgangs ist, dass die Absolventen im Rahmen der BAV-Beratung fachlich sicher sind und eine passende betriebliche Altersversorgung im Betrieb einrichten bzw. den Kunden kompetent die richtige betriebliche Altersversorgung empfehlen können. ...

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ...

Die Möglichkeiten für die Sozialpartner, über Tarifverträge einfache, effiziente, kostensichere und damit gezielt auf die Bedürfnisse der Unternehmen und Beschäftigten zugeschnittene betriebliche Versorgungssysteme zu gestalten, werden erweiter ...

Grundlagen der betrieblichen Altersversorgung ...

Sie erhalten eine Einführung in das Gebiet der betrieblichen Altersversorgung, lernen die Durchführungswege unter besonderer Berücksichtigung aktueller Änderungen kennen, den Anspruch auf Entgeltumwandlung und erfahren Wichtiges zur Kommunikation ...

Alle Meldungen von ASB Bildungsgruppe Heidelberg e.V.