(ots) - Bundeskabinett bringt Reform zur Modernisierung der
Auftragsverwaltung auf den Weg
Die Bundesregierung hat am heutigen Mittwoch den Entwurf eines
Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes beschlossen. Neben der
umfangreichen Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und
Ländern werden durch die Gesetzentwürfe weitreichende Maßnahmen zur
Verbesserung der Aufgabenerledigung im Bundesstaat vereinbart, u.a.
auch im Bereich der Verwaltung der Bundesautobahnen. Hierzu erklären
der Sprecher für Verkehr und digitale Infrastruktur der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ulrich Lange, sowie der zuständige
Berichterstatter, Florian Oßner:
"Das war der Startschuss für eine gute Zukunft unseres
Autobahnnetzes. Mit dem heutigen Regierungsbeschluss ist die dringend
erforderliche Modernisierung der Auftragsverwaltung auf den Weg
gebracht. Jetzt gilt es, das Gesetzgebungsverfahren konsequent zu
betreiben.
Künftig hat der Bund die alleinige Verantwortung für Planung, Bau,
Betrieb, Erhaltung und Finanzierung der Autobahnen. Statt
verflochtener Bundes- und Länderzuständigkeiten mit Doppelstrukturen
und Reibungsverlusten werden wir in Zukunft die Bundesautobahnen
nicht nur schlanker und effizienter, sondern bundesweit mit hoher
Qualität zur Verfügung stellen können. Mit der beschlossenen Reform
sichern und organisieren wir den erfolgreichen Investitionshochlauf
von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt dauerhaft. Ein modernes
Verkehrsnetz wird auch zukünftig Basis für Wachstum und Wohlstand in
unserem Land sein. Denn die Fernstraßen bilden die Hauptschlagadern
der Mobilität unserer Menschen und Güter. Klar ist nun auch: Das
Eigentum am Streckennetz und der neu zu gründenden Gesellschaft
privaten Rechts bleibt vollständig beim Bund."
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