Neue Pflegegrade einfach selbst ausrechnen
(PresseBox) - Am 1. Januar 2017 tritt das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) in Kraft. Damit Pflegedienste sich mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und den Bewertungskriterien des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) vertraut machen können, hat das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ.de) einen Pflegegrad-Rechner entwickelt.
Pflegestufen werden durch Pflegegrade abgelöst
Zum 1. Januar 2017 werden die bekannten drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. Auch das gesamte Verfahren der Begutachtung ändert sich: Es müssen fortan keine Minuten mehr gezählt, sondern Kompetenzen und Bedürfnisse beurteilt werden. Dabei soll vor allem bewertet werden, welche Fähigkeiten ein Pflegebedürftiger grundsätzlich besitzt - unabhängig davon, welche davon er wie häufig benötigt. ?Die Software für ambulante Pflegedienste des Deutschen Medizinrechenzentrums entspricht mit der Umstellung auf das PSG II den neusten Anforderungen der Gesundheitswirtschaft?, sagt René Gelin, Geschäftsführer DMRZ.de. Somit sei DMRZ.de auf das Pflegestärkungsgesetz II gut vorbereitet.
Kostenloser Pflegegrad-Rechner für ambulante Pflegedienste
Die Experten der Online-Plattform DMRZ.de haben den Pflegegrad-Rechner bereits in ihrer kostenlosen Software für ambulante Pflegedienste implementiert. Mit dessen Hilfe lässt sich einfach und schnell der Pflegegrad eines Pflegebedürftigen ermitteln. Der Rechner steht DMRZ.de Kunden kostenlos in der DMRZ.de-Pflegesoftware zur Verfügung. Auf Dokumenten wie beispielsweise dem Versichertenstammblatt und dem MDK-Ausdruck wird der Pflegegrad schon jetzt mit aufgeführt. Auch auf Kostenvoranschlägen für 2017 werden die dann geltenden Leistungssummen der Kostenträger berücksichtigt. Bereits seit Oktober 2016 können DMRZ.de-Kunden diese für die Leistungsplanung ab Januar 2017 nutzen.
Das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ) stellt Sonstigen Leistungserbringern des Gesundheitswesens eine Internet-Plattform zur elektronischen Abrechnung (DTA) mit den Krankenkassen zur Verfügung. Wer damit abrechnet, braucht keine Software und geht keine langfristigen Verpflichtungen ein: So gibt es weder Mindestvolumen noch eine Mindestvertragslaufzeit beim DMRZ. Der Clou ist die Kostenersparnis. Wer seine Rechnungen beispielsweise nur auf dem Postweg an einen Kostenträger schickt, dem können wegen fehlendem DTA bis zu 5 % seiner Umsätze abgezogen werden. Bei der Abrechnung über das DMRZ werden nur 0,5 % der Bruttorechnungssumme zzgl. MwSt. erhoben. Zusätzlich bietet das DMRZ für Pflege, Krankentransport und Therapeuten kostenlose Branchensoftware. Das DMRZ ist das derzeit innovative Abrechnungszentrum.
Das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ) stellt Sonstigen Leistungserbringern des Gesundheitswesens eine Internet-Plattform zur elektronischen Abrechnung (DTA) mit den Krankenkassen zur Verfügung. Wer damit abrechnet, braucht keine Software und geht keine langfristigen Verpflichtungen ein: So gibt es weder Mindestvolumen noch eine Mindestvertragslaufzeit beim DMRZ. Der Clou ist die Kostenersparnis. Wer seine Rechnungen beispielsweise nur auf dem Postweg an einen Kostenträger schickt, dem können wegen fehlendem DTA bis zu 5 % seiner Umsätze abgezogen werden. Bei der Abrechnung über das DMRZ werden nur 0,5 % der Bruttorechnungssumme zzgl. MwSt. erhoben. Zusätzlich bietet das DMRZ für Pflege, Krankentransport und Therapeuten kostenlose Branchensoftware. Das DMRZ ist das derzeit innovative Abrechnungszentrum.