(ots) - Gerichte sollen Dolmetscherkosten komplett tragen
Am heutigen Donnerstag bringt die unionsgeführte Koalition den
Gesetzentwurf zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in
Gerichtsverfahren und zur Verbesserung von Kommunikationshilfen für
Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen (EMöGG) ein. Dazu erklärt
der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Fraktion
im Deutschen Bundestag, Uwe Schummer:
"Für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen sind
Gerichtsverfahren heute mit zusätzlichen Kosten verbunden, sofern sie
auf einen Gebärdensprachdolmetscher oder andere Kommunikationshilfen
angewiesen sind. Nur in Strafverfahren wird die Ãœbersetzung rund um
das gesamte Verfahren von den Gerichten finanziert. In allen anderen
Gerichtsverfahren tragen sie lediglich die Kosten für Übersetzungen
in den mündlichen Anhörungen. Alle anderen Kosten tragen die
betroffenen Menschen bislang selbst. Damit sind sie aufgrund ihrer
besonderen Beeinträchtigung gegenüber vielen anderen Menschen klar im
Nachteil.
Das neue Gesetz wird das ändern. Es stellt sicher, dass
Gebärdensprachdolmetscher und andere Kommunikationshilfen im gesamten
Verfahren von den Gerichten finanziert werden. Künftig übernimmt
damit der Bund rund 97.000 Euro an Mehrkosten für barrierefreie
Gerichtsverfahren. Damit schließt die Koalition eine bisherige
Gesetzeslücke im Sinne der betroffenen Menschen mit Behinderungen und
macht das Gerichtswesen für sie ein Stück gerechter."
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