(ots) - Anlässlich der Erhöhung des Pflegemindestlohns zum
1. Januar 2017 erklärt bpa Arbeitgeberpräsident Rainer Brüderle, der
auch ordentliches Mitglied der seit Oktober tagenden dritten
Pflegemindestlohnkommission ist: "Zum 1. Januar 2017 steigt der
Pflegemindestlohn turnusgemäß an. Er war und ist ausdrücklich als
Haltelinie nach unten gedacht und soll dazu beitragen, soziale
Verwerfungen innerhalb der Pflegebranche zu verhindern. In diesem
Sinne hat sich der Pflegemindestlohn bewährt.
Die Weiterentwicklung des Pflegemindestlohns darf nicht von der
allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung und auch nicht von der
allgemeinen Lohnentwicklung abgekoppelt werden. Die Pflegebranche,
die sich in den letzten Jahren zum Jobmotor Nummer eins in
Deutschland entwickelt hat, kann auch im Hinblick auf den
Pflegemindestlohn davon nicht völlig losgelöst betrachtet werden. Die
Forderungen der Gewerkschaft ver.di für die Verhandlungsrunde der
dritten Pflegemindestlohnkommission folgen dieser, bisher auch von
den Gewerkschaften in Tarifverhandlungen akzeptierten Logik überhaupt
nicht.
Die von ver.di geplanten Steigerungen erreichen beinahe
'Cockpit'-Niveau. So soll nach ihren Vorstellungen der Mindestlohn
von 10.20 Euro auf 12,50 Euro die Stunde, im Osten sogar von 9,50
Euro auf 12,50 Euro pro Stunde ansteigen. Das wäre eine Erhöhung um
22,5 % Prozent (31,5 Prozent im Osten). Vergleicht man den dann
bestehenden Abstand zwischen dem allgemeinen Mindestlohn und dem
Pflegemindestlohn, liegt dieser um über 41 Prozent höher."
Der Vizepräsident des bpa Arbeitgeberverbandes Bernd Meurer sagte
dazu: "Das kann keiner vernünftigen wirtschaftlichen Betrachtung
folgen, sondern ist rein tarifpolitisch motiviert. Hier wird versucht
unter dem Deckmantel einer staatlichen Kommission
Ersatz-Tarifverhandlungen zu führen. Diese Vorgehensweise halten wir
für unverantwortlich und setzen uns für moderate Schritte ein, die
die Unternehmen auch verkraften können."
Info: Der Pflegemindestlohn steigt zum 1. Januar 2017 von 9,75
Euro auf 10,20 Euro in Deutschland (West) und Berlin sowie von 9,00
Euro auf 9,50 Euro in Deutschland (Ost). Die geltende
Mindestlohn-Verordnung läuft am 31. Oktober 2017 aus.
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