PresseKat - NABU: Gefährliche Einstufung von HBCD-haltigen Dämmplatten muss bleiben

NABU: Gefährliche Einstufung von HBCD-haltigen Dämmplatten muss bleiben

ID: 1436932

(ots) - An diesem Freitag wird der Bundesrat darüber
entscheiden, ob Styropordämmungen mit dem giftigen Flammschutzmittel
Hexabromcyclododecan (HBCD) nicht mehr als gefährlicher Abfall
behandelt werden sollen. Der NABU ist strikt gegen den saarländischen
Vorstoß und ruft alle Bundesratsmitglieder dazu auf, den Antrag
abzulehnen. "HBCD ist ein gefährliches Umweltgift, das nur unter
strenger Kontrolle als gefährlicher Abfall entsorgt werden darf. Es
wäre fahrlässig, nur aufgrund von kurzfristig höheren
Entsorgungskosten, die Regelungen aufzuweichen", sagte NABU-Präsident
Olaf Tschimpke.

Das Saarland hatte beantragt, HBCD-haltige Abfälle nicht länger
als gefährlich in der Abfallverzeichnisverordnung einzustufen. HBCD
ist ein langlebiges organisches Umweltgift. Seit 30. September ist es
verboten, Abfälle mit einem Gehalt von mehr als 0,1 Prozent des
persistenten organischen Schadstoffs in normale Entsorgungsanlagen zu
geben. HBCD reichert sich in Lebewesen an und kann sowohl die
embryonale als auch die Säuglingsentwicklung stören. Es verbreitet
sich über weite Strecken und wurde auch in Fischen und Greifvögeln in
arktischen Regionen nachgewiesen.

Durch die neue Regelung sind Aufwand und Kosten für die Entsorgung
dieser Abfälle gestiegen. Deswegen setzen sich Handwerks- und
Entsorgerverbände dafür ein, die belasteten Dämmplattenabfälle
bundesweit als ungefährlich auszuweisen. "Der Müll könnte so in
Zukunft wieder unkontrolliert in deutschen Müllöfen ohne
Sondergenehmigung behandelt werden. Kurzfristig sind
Ausnahmeregelungen zur begrenzten Vermischung mit anderen Abfällen in
Ordnung, mittelfristig brauchen wir Recycling und Sonderverbrennung",
so Tschimpke.

In Deutschland fallen jährlich rund 42.000 Tonnen HBCD-haltiger
Polystyrolabfälle (EPS und XPS) an. Der NABU fordert, diese auch




weiterhin separat zu erfassen und nur in genehmigten Anlagen zu
verbrennen und ab dem Jahr 2019 klare Recyclingvorgaben zu machen.

"Der Streit um die HBCD-Abfälle steht beispielhaft für unseren
Umgang mit gefährlichen Stoffen. Erst wird großzügig zugelassen, dann
über Jahre verbaut und produziert und am Ende der Nutzungsdauer weiß
niemand, wohin mit dem Gefahrenmüll. Die gesundheitlichen Folgen und
gesellschaftlichen Kosten tragen nachfolgende Generationen", ergänzt
Sascha Roth, NABU-Abfallexperte. Gebraucht würden Recyclinglösungen
für Stoffe wie HBCD. Verfahren, die Flammschutzmittel und Kunststoffe
trennen und wiederverwerten können, seien bereits erforscht. "Wenn
die Politik weiterhin den Weg für die unkontrollierte Verbrennung
ebnet, können sich solche Verfahren auf dem Markt nicht durchsetzen.
Dabei können Kunststoffrecyclingquoten für Bauabfälle durch eine neue
Gewerbeabfallverordnung die Abfallwirtschaft dazu bewegen, stärker
in Recyclinganlagen zu investieren."

Ein Schreiben zur HBCD-Problematik von NABU und BUND an die
Umweltminister der Bundesländer zu finden unter: www.nabu.de/abfallpo
litik/161214_Anschreiben_zu_HBCD-Abf%c3%a4llen_Bundesrat.pdf

Hintergrund:

Eine seit dem 30. September 2016 in Kraft getretene neue Regelung
besagt, dass Entsorger HBCD-haltige Abfälle, die einen bestimmten
Grenzwert überschreiten, dokumentieren, separat erfassen,
transportieren und schließlich in einer genehmigten Behandlungsanlage
verbrennen müssen. Bereits seit 2013 steht HBCD auf der Liste für
langlebige organische Umweltgifte (POP-Liste des internationalen
Stockholmer Ãœbereinkommens). Nun klagen Handwerker- und
Entsorgerverbände über explodierende Kosten und einen
Entsorgungsnotstand, der vor allem selbst verschuldet ist. Denn die
Genehmigungen zur Verbrennung der gefährlichen Abfälle hätten die
deutschen Müllverbrennungsanlagen schon lange einreichen können. Das
bromierte Flammschutzmittel HBCD findet sich auch im Kunststoff
vieler Elektrogeräte wie Fernseher, Monitoren oder Computern.

Für Rückfragen:

Sascha Roth, NABU-Abfallexperte, Tel. +49 (0)30.284 984-1660.
E-Mail: Sascha.Roth(at)NABU.de



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Datum: 15.12.2016 - 15:09 Uhr
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