(ots) - Bundestag und Bundesrat verabschieden Gesetz zum
Urhebervertragsrecht und zur Verlegerbeteiligung
Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstagabend in 2./3. Lesung den
Gesetzentwurf zum Urhebervertragsrecht und zur Beteiligung von
Verlegern an den Einnahmen derjenigen Verwertungsgesellschaften, die
Rechte für Urheber und Verleger gemeinsam wahrnehmen (z.B. die VG
Wort), verabschiedet. Wegen der besonderen Eilbedürftigkeit wird sich
der Bundesrat schon am heutigen Freitag abschließend mit dem
Gesetzentwurf befassen. Hierzu erklären die rechtspolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth
Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter, Stefan Heck:
"Wir begrüßen, dass der Bundesrat bereits heute den Weg für
bessere Rechte von Kreativen und für den Erhalt der gemeinsamen
Rechtewahrnehmung von Urhebern und Verlagen frei macht.
Die Union hat seit Monaten auf ein Gesetz zur Verlegerbeteiligung
gedrängt. Der deutsche Gesetzgeber hat nun Regelungen verabschiedet,
die mit den europäischen Vorgaben in Einklang stehen. Die Mitglieder
der Verwertungsgesellschaften wie der VG Wort können in Kürze die
nötigen Beschlüsse fassen, um die gemeinsame Rechtewahrnehmung
fortzusetzen.
Um eine effektive Rechtewahrnehmung in der Zukunft zu sichern,
muss zudem auch das europäische Recht angepasst werden. Wir werden
uns dafür einsetzen, dass der entsprechende Vorschlag der
EU-Kommission sobald wie möglich verabschiedet wird.
Wir sind davon überzeugt, dass die gemeinsame Rechtewahrnehmung
sowohl im Interesse der Autoren als auch der Verlage ist. Gemeinsam
sind Autoren und Verleger stärker, wenn es um die Durchsetzung ihrer
Ansprüche etwa gegenüber der Kopiergeräte- und
Speichermedienindustrie oder gegen Betreiber von marktmächtigen
Internetplattformen geht."
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