(ots) - Nach der Verabschiedung durch den Deutschen
Bundestag hat der Bundesrat heute dem Bundesteilhabegesetz
zugestimmt. Nach langem politischem Ringen sieht der Deutsche
Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) damit jedoch keinen
Abschluss erreicht. Viele Teilhabeleistungen werden mit dem Gesetz,
das ab 1. Januar 2017 stufenweise in Kraft tritt, auf eine neue
Grundlage gestellt. "Ein konsequent menschenrechtsbasiertes
Teilhaberecht, wie es die UN-Behindertenrechtskonvention vorgibt, hat
der Gesetzgeber mit dem Bundesteilhabegesetz nicht verabschiedet",
konstatiert DBSV-Präsidentin Renate Reymann. "Deswegen müssen wir
weiterkämpfen und Weiterentwicklungen durchsetzen."
Ein Schritt in die richtige Richtung sind deutliche Verbesserungen
beim Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Eingliederungshilfe
einschließlich der Freistellung des Partners. "Hier darf es aber
keinen Stillstand geben", ermahnt Reymann. "Ein echter
Nachteilsausgleich heißt vollständige Abschaffung jeglicher
Anrechnung von Einkommen und Vermögen."
Durch intensiven Protest konnten Verschlechterungen beim Zugang
zur Eingliederungshilfe abgewendet werden. Die Schaffung neuer
Zugangskriterien ist aber nicht vom Tisch. Es sollen neue Regelungen
erprobt und bis 2023 in einem eigenen Gesetz verabschiedet werden.
Der DBSV wird diesen Prozess wachsam begleiten, um insbesondere
sehbehinderten Menschen ihren Rechtsanspruch zu erhalten.
Auch bei den Leistungen zur Teilhabe an Bildung konnten
Verschlechterungen abgewendet und in einigen Einzelbereichen sogar
Verbesserungen erreicht werden. "Mit Chancengleichheit hat das noch
nichts zu tun", so Renate Reymann. "In einer sich rasant verändernden
Arbeitswelt braucht es dringend Weiterentwicklungen, damit behinderte
Menschen nicht abgehängt werden."
Die Förderung einer unabhängigen Teilhabeberatung bewertet der
DBSV als wichtigen Baustein, um die notwendige Unterstützung
zugänglich zu machen. Der DBSV wird sich dafür einsetzen, dass es
spezialisierte Anlaufstellen für blinde, sehbehinderte und taubblinde
Menschen gibt.
Die Einführung eines Merkzeichens für Taubblindheit ("TBl") im
Schwerbehindertenausweis begrüßt der DBSV ausdrücklich. Fast zehn
Jahre lang hatte sich der Verband dafür eingesetzt. Im nächsten
Schritt muss nun definiert werden, zu welchen Leistungen das
Merkzeichen berechtigt.
Nachdem es mit dem Bundesteilhabegesetz nicht gelungen ist, zu
einer bundeseinheitlichen gerechten Blindengeldlösung zu kommen,
bleibt der Einsatz um Verbesserungen auf Länderebene notwendiger denn
je. Die Erhöhung des Vermögensfreibetrags für die weiterhin im
Sozialhilferecht geregelte Blindenhilfe ist für die DBSV-Präsidentin
ein Tropfen auf den heißen Stein. "Hier brauchen wir wieder den
Gleichschritt mit der Eingliederungshilfe", betont Renate Reymann.
"Gleichzeitig darf die Debatte um ein Teilhabegeld für Menschen mit
Behinderung nicht einschlafen."
Der DBSV wird kritisch verfolgen, wie sich das
Bundesteilhabegesetz in der Praxis auswirkt und seine
Beteiligungsmöglichkeiten bei der vorgesehenen Evaluierung nutzen, um
die dringend erforderlichen Verbesserungen zu erreichen. Dabei setzt
der DBSV weiterhin auf das Bündnis mit vielen anderen Verbänden und
Aktivisten.
Pressekontakt:
Andreas Bethke, Geschäftsführer Deutscher Blinden- und
Sehbehindertenverband e. V. (DBSV)
Tel.: 030 / 28 53 87-180 E-Mail: a.bethke(at)dbsv.org
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