(ots) - Der Schrecken war groß, als die Magellan Maritime
Services GmbH im Mai 2016 Insolvenz beantragt hat. Die knapp 9000
Anleger fürchteten um ihr Geld. Mit einer Containerflotte von 113.255
Containern mit einer Kapazität von 183.270 TEU ist Magellan zu einer
der weltweit zehn größten Containerleasing- und Handelsgesellschaften
aufgestiegen.
Nach dem Insolvenzantrag ist es dem vom Amtsgericht Hamburg
eingesetzten Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Peter-Alexander
Borchardt von Reimer Rechtsanwälte, gelungen, den Geschäftsbetrieb zu
sichern. Borchardt konnte dabei auch auf die Hilfe des fachkundig
besetzten Gläubigerausschusses setzen, in dem auch Anlegervertreter,
Vertreter der Lieferanten und Arbeitnehmer vertreten sind.
In dem schwierigen Umfeld konnten nach Eröffnung des
Insolvenzverfahrens bereits Nachvermietungen für rund 9000 TEU von
dem Unternehmen vorgenommen werden. Die Quote der vermieteten
Container liegt damit derzeit bei mehr als 95 Prozent.
Nach der Sicherung des operativen Geschäftes haben sich
Insolvenzverwalter und Gläubigerausschuss der Klärung der
maßgeblichen rechtlichen Problemlagen gewidmet. Unter den Anlegern
war Unsicherheit eingetreten, weil der Insolvenzverwalter die
Eigentumsrechte der Anleger bezweifelt hatte und zahlreiche
rechtliche Fragen der Veräußerung und zu gegebenenfalls bestehenden
Drittrechten an den Containern noch offen waren.
Der Gläubigerausschuss und der Insolvenzverwalter haben jetzt
gemeinsam ein Gutachten zu diesen Fragen eingeholt. Dieses Gutachten
des Insolvenzexperten Prof. Dr. Christoph Thole vom Institut für
Internationales und Europäisches Insolvenzrecht an der Universität zu
Köln liegt jetzt vor.
Demnach steht fest, dass der Insolvenzverwalter berechtigt ist,
die Container und auch das Unternehmen im Rahmen der Insolvenz zu
verwerten. Die Anleger der Direktinvestments haben an dem
Verkaufspreis der Container jedoch ein Absonderungsrecht. Sie können
nach Abzug der Inventarbeträge mit der Auszahlung des anteiligen
Verkaufspreises rechnen. "Dies ist ein zutreffendes und für die
Anleger wirtschaftlich vorteilhaftes Ergebnis, da diese nicht
befürchten müssen, ihre Container selbst am jeweiligen Standort
abholen zu müssen. Sie werden stattdessen an dem Veräußerungspreis
beteiligt, welcher sich durch die Möglichkeit einer ganzheitlichen
Unternehmensveräußerung auch positiv auf die Insolvenzquote
auswirkt", so der Sprecher des Gläubigerausschusses, Rechtsanwalt
Jörn Weitzmann von der Kanzlei Kilger & Fülleborn.
Derzeit führt der Insolvenzverwalter mit Unterstützung des
Wirtschaftsprüfungsunternehmens KPMG im Rahmen eines M&A-Prozesses
Gespräche mit Übernahmeinteressenten für Magellan. Dabei werden alle
Optionen berücksichtigt. Nicht ausgeschlossen ist, dass den
Insolvenzgläubigern schon im Frühjahr ein Ergebnis für die weitere
Abwicklung präsentiert werden kann.
Pressekontakt:
Rechtsanwalt Jörn Weitzmann
Sprecher des Gläubigerauschusses der Magellan Maritime Services GmbH
Tel.: (040) 460 79 70
E-Mail: j.weitzmann(at)kilger-law.de
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