(ots) - "Dies ist kein guter Tag für die Qualität und den
Verbraucherschutz rund um das legale gewerbliche Spielangebot in
Deutschland" erklärte Georg Stecker, Vorstandssprecher des
Dachverbands Die Automatenwirtschaft. Mit seiner heutigen
Zurückweisung von Revisionen vorangegangener Urteile hat das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Zweifel und Bedenken der
Automatenwirtschaft leider nicht geteilt.
Die Deutsche Automatenwirtschaft setzt sich schon seit langem
dafür ein, dass entsprechend den Zielen des
Glücksspielstaatsvertrages die Entscheidung über den Weiterbetrieb
von Spielhallen nicht willkürlich nach Abstand und Größe geschieht,
sondern Qualität Grundlage bei der Bewertung von Spielstätten sein
muss. Das ist in erster Linie eine Frage des Verbraucherschutzes. Die
heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist auch kein
gutes Signal für Tausende von Arbeitsplätzen in legalen Betrieben in
Deutschland ", sagte Stecker in Leipzig und bedauerte, dass mit der
getroffenen Entscheidung diese Qualitätsmerkmale künftig keine Rolle
bei der Entscheidung über den Weiterbetrieb von
Spielhallen-Standorten spielen werden.
"Wir werden sehen, ob das Bundesverfassungsgericht zu einer
anderen Einschätzung kommt.", so Stecker im Anschluss an die
Urteilsverkündung.
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