(ots) - Mit dem 9. SGB II-Änderungsgesetz erhalten
Personen, die neben Arbeitslosengeld I auch Arbeitslosengeld II
beziehen (sogenannte Aufstocker), ab 01. Januar 2017 alle Leistungen
der aktiven Arbeitsförderung durch die für sie zuständige Agentur für
Arbeit. Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes
(insbesondere die Regelungen zur Bedarfsgemeinschaft) werden
weiterhin vom Jobcenter gezahlt.
Die organisatorische Umstellung wird von der Agentur für Arbeit in
Abstimmung mit dem Jobcenter vorgenommen. Die derzeit knapp 80.000
Kundinnen und Kunden selbst müssen nichts unternehmen. Ab Januar 2017
wenden sie sich dann bei persönlichen Änderungen (neue Anschrift,
Arbeitsaufnahme, etc.) an ihre jeweilige Agentur für Arbeit. Sofern
erforderlich gibt die Agentur für Arbeit die Information auch an das
Jobcenter weiter. Sämtliche Anträge (z. B. auf Erstattung von
Bewerbungs- und Reisekosten) bearbeitet künftig die Agentur für
Arbeit.
Alle betroffenen Kundinnen und Kunden erhalten baldmöglichst eine
Einladung zu einem Termin in der Agentur für Arbeit, bei dem alles
Weitere besprochen wird. Die Einladungen werden automatisch
verschickt.
Bei Fragen können sich die Kundinnen und Kunden schon jetzt an
ihre jeweilige Agentur für Arbeit wenden. Diese ist unter der
bundesweit einheitlichen gebührenfreien Telefonnummer 0800 4 5555 00
(Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr) erreichbar.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.
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