PresseKat - Ab 01.01.2017 digitaler Lohnnachweis

Ab 01.01.2017 digitaler Lohnnachweis

ID: 1438205

Neues Verfahren als Grundlage der Beitragsberechnung

(firmenpresse) - Essen, 20. Dezember 2016**** Das Meldeverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung (UV) wird mit dem digitalen Lohnnachweis ab 2017 auf eine neue Basis gestellt. Vorgeschaltet ist ein Stammdatenabgleich. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, erklärt, was jetzt zu beachten ist:



Zwei Jahre dauert die Übergangsphase, in der bereits der neue digitale Lohnnachweis zum Einsatz kommt, parallel jedoch auch der bekannte Entgeltnachweis genutzt wird. Ab dem Beitragsjahr 2018, das heißt ab 1. Januar 2019, erfolgt die Meldung dann ausschließlich mit dem digitalen Lohnnachweis.



a) Stammdatenabgleich durchführen

Auf dem Weg zum digitalen Lohnnachweis muss zunächst im sogenannten Vorverfahren ein automatisierter Abgleich der Unternehmensdaten durchgeführt werden ("Stammdatenabgleich"). So wird sichergestellt, dass nur Meldungen mit korrekter Mitgliedsnummer und veranlagten Gefahrtarifstellen übermittelt werden. Der eigentliche Datenabruf erfolgt automatisiert aus dem Entgeltabrechnungsprogramm, das im Unternehmen verwendet wird. Dieser Abruf muss jedoch aktiv durch den Nutzer oder die Nutzerin angestoßen werden. Dies konnte frühestens ab 1. Dezember 2016 geschehen.



Hierfür sind folgende Zugangsdaten erforderlich:



-Betriebsnummer der BGW: 15186676

-Mitgliedsnummer bei der BGW (zehnstellige Kundennummer)

-PIN

Schreiben von der BGW beachten!



"Die Zugangsdaten zum Stammdatenabgleich inklusive PIN wurden den Unternehmen von der BGW im November 2016 schriftlich mitgeteilt. Das Schreiben soll (so die BWG) alle für den digitalen Lohnnachweis sowie für den Entgeltnachweis nötigen Informationen enthalten. Wenn wir oder andere Dienstleister beauftragt sind, sollten Sie die Daten an uns/diese umgehend (!) weiterleiten!", rät Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz.







b) Digitalen Lohnnachweis bis 16. Februar 2017 einreichen



Im Anschluss an den Stammdatenabgleich ist ab dem 1. Januar 2017 erstmals der digitale Lohnnachweis für das Beitragsjahr 2016 zu übermitteln. Termin für die Meldung ist der 16. Februar 2017. Wurde kein Personal beschäftigt - auch keine Aushilfen -, entfällt die Meldung. Meldungen per digitalen Lohnnachweis erfolgen ausschließlich über die gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogrammen oder einer Ausfüllhilfe (wie zum Beispiel sv-net).



Der digitale Lohnnachweis beinhaltet folgende Angaben:



- Betriebsnummer der BGW: 15186676

- Mitgliedsnummer bei der BGW (zehnstellige Kundennummer)

- bezogen auf die Gefahrtarifstellen (Strukturschlüssel):

o beitragspflichtiges Arbeitsentgelt

o geleistete Arbeitsstunden

o Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer



c) Parallelverfahren: Entgeltnachweis wie bisher einreichen



In der zweijährigen Übergangsphase ist für die Beitragsjahre 2016 und 2017 zusätzlich auch weiterhin der bisher bekannte Entgeltnachweis im Online-, Papier- oder Fax-Verfahren abzugeben. Die tatsächliche Berechnung der Beiträge erfolgt noch auf dieser Basis. Die Parallelmeldung stellt sicher, dass der Beitrag der Unternehmen auch in Zukunft korrekt berechnet wird.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.



PresseKontakt / Agentur:

GBS-Die PublicityExperten
Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
ag(at)publicity-experte.de
0201-8419594
http://www.publicity-experte.de



drucken  als PDF  an Freund senden  OnlineStar Publikumspreis 2016: Das sind Deutschlands beliebteste Websites Dow Jones vor 20.000 Punkten: Der falsche Rekord
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 20.12.2016 - 10:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1438205
Anzahl Zeichen: 3682

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bettina M. Rau-Franz
Stadt:

Essen


Telefon: 0201-81095-0

Kategorie:

Wirtschaft (allg.)



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Ab 01.01.2017 digitaler Lohnnachweis"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Roland Franz& Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Wer erbt die Lebensversicherung des Erblassers? ...

Essen, den 08. November 2017****Die Kombination zwischen dem Versicherungsrecht und dem Erbrecht bietet oftmals Anlass, sich mit gebietsübergreifenden Themen näher auseinanderzusetzen. Steuerberaterin Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, zertifizierte ...

Rechnungswesen durch Digitalisierung verschlanken ...

Essen, 18. Oktober 2017****Über das Thema Digitalisierung ist schon viel geschrieben worden. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Ess ...

Verfahrensdokumentation gehört zu den GoBD ...

Essen, 11. Oktober 2017****Seit nunmehr zwei Jahren sind die neuen Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff - GoBD genannt - in Kraft. Steuer ...

Alle Meldungen von Roland Franz& Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte