(ots) -
- Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA schlägt 3-Stufen-Plan für
die Regulierung von gedeckten Schuldverschreibungen in Europa
vor
Pfandbriefbanken: Qualitativ hochwertige Mindeststandards
erforderlich, um regulatorische Privilegierung dauerhaft zu sichern
Die EBA hat heute die erstmals im Spätsommer dieses Jahres
skizzierten Vorschläge für eine europäische Harmonisierung der
nationalen Covered Bond Regime in einem rund 150-seitigen Dokument
konkretisiert. "Wir begrüßen den Bericht der EBA. Sie hat damit den
ersten konkreten Regulierungsvorschlag für die europäischen Covered
Bond Märkte vorgelegt. Die Pfandbriefbanken werden den EBA-Vorschlag
konstruktiv begleiten und weiter ihre Erfahrung und Expertise im
Sinne einer robusten und zugleich differenzierten europäischen
Regelung einbringen", so Jens Tolckmitt, Hauptgeschäftsführer des
Verbandes deutscher Pfandbriefbanken. "Das EBA-Papier orientiert sich
in wesentlichen Punkten an den Vorschriften des deutschen
Pfandbriefgesetzes".
Um die regulatorische Privilegierung gedeckter
Schuldverschreibungen in Europa dauerhaft zu sichern, hat sich der
Verband bereits im Vorfeld des EBA Berichts für eine
prinzipienorientierte Integration und qualitativ hochwertige
Mindeststandards eingesetzt. Wolfgang Kälberer, Leiter des Brüsseler
Büros des Verbandes: "Die Vollharmonisierung der Covered Bond Märkte
in Europa auf qualitativ niedrigem Niveau ist damit vom Tisch. Der
Regulierungsvorschlag der EBA ist vielversprechend und weist in die
richtige Richtung. Aber der Teufel steckt im Detail und wir halten
die Vorschläge in der gegenwärtigen Form für sehr weitreichend."
Zusätzlich zu dem Bericht der EBA erwartet die Kommission bis Ende
März 2017 die Ergebnisse einer Studie über mögliche Auswirkungen
einer Regulierung der Märkte für gedeckte Schuldverschreibungen.
Zur Jahresmitte 2017 wird mit einer Entscheidung der Kommission
gerechnet, ob und wenn ja, welche legislative Maßnahme ergriffen
werden soll.
Hintergrund:
Im Rahmen der Kapitalmarktunion will die Kommission den
europäischen Covered Bond Markt homogener, transparenter und damit
noch attraktiver für Anleger und Emittenten gestalten. Zugleich soll
ein Fundament für die dauerhafte regulatorische Privilegierung
gedeckter Schuldverschreibungen in Europa gelegt werden. Als Basis
für die Integration der nationalen Märkte für gedeckte
Schuldverschreibungen sieht der Plan auf seiner ersten Stufe eine
Richtlinie vor, in der die grundlegenden Eigenschaften von Covered
Bonds definiert werden. In Stufe zwei sollen die darüber hinaus zu
erfüllenden Anforderungen an privilegierungsfähige Covered Bonds in
der Capital Requirements Regulation, CRR, enger als bisher gefasst
werden. In Stufe 3 soll die Konvergenz nationaler Covered Bond
Systeme auf Basis einer Empfehlung der Kommission freiwillig weiter
vorangetrieben werden.
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