(firmenpresse) - Sicherheitstechnische Bewertungen für Hydraulikschlauchleitungen sind verpflichtend. Somit ist durch den Betreiber einer hydraulischen Anlage sicherzustellen, dass das Sicherheitsniveau den Anforderungen entspricht. Eine solche sicherheitstechnische Bewertung wird von einer befähigten Person durchgeführt und ist für jede hydraulische Anlage durchzuführen. Diese neue Betriebssicherheitsverordnung ist bereits seit dem 1. Juni 2015 in Kraft. Die alte, bisherige Verordnung ist damit hinfällig.
Der Hydraulikservice ist mit den gesetzlichen Bestimmungen bestens vertraut und ein guter Ansprechpartner, wenn es um Fragen diesbezüglich geht. Damit sollte auch dem Betreiber einer hydraulischen Anlage bewusst sein, dass die Betriebsverantwortung bei ihm liegt. Der Umfang von solchen betriebsbegleitenden Prüfungen sowie der Zeitpunkt hängt von der Qualität des hydraulischen Systems ab, die ihm nachgewiesen worden ist. Für die Erstellung von Sicherheitstechnischen Bewertungen ist der Hydraulikservice hilfreicher Partner. Das sind einige sehr wichtige Punkte, die man sich als Betreiber einer solchen komplexen Anlage klarmachen muss, denn es geht nicht nur die Sicherheit bei der Inbetriebnahme der Maschine, sondern auch um die Sicherheit aller, die mit bzw. im Umkreis dieser Maschine befindlichen Mitarbeiter.
Weitere Informationen auf: http://www.hydrobar.de/cms/391/1/1/cat/Vorbeugende-Instandhaltung.html
Von größter Bedeutung in jedem Betrieb mit hydraulischen Maschinen werden solche Bewertungen dann, wenn die Maschine grobe Schäden hat und in diesem Zusammenhang dann deren Befähigung überprüft wird. Nachlässigkeit oder Sparmaßnahmen sind definitiv fehl am Platze. Übrigens wäre es ein immenser Schaden, wenn die Produktion stillgelegt ist oder der Betrieb gar seine Existenzgrundlage verlieren könnte. Es macht also durchaus Sinn sich mit diesen wichtigen Themen auseinanderzusetzen und nicht einzukalkulieren, dass im Ernstfall ohnehin der Hydraulik-Notdienst zur Stelle wäre.
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