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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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E I N L A D U N G
an die Aktionäre
für die am Dienstag, den 24. Jänner 2017, um 10:00 Uhr (MEZ), und bei
Bedarf Fortsetzung am Mittwoch, den 25. Jänner 2017, 00:00 Uhr im
Austria Center Vienna (ACV), Saal A, Bruno-Kreisky-Platz 1, 1220
Wien, stattfindende AUSSERORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG der Raiffeisen
Bank International AG Firmenbuch des Handelsgerichts Wien FN 122119 m
ISIN AT0000606306
A. TAGESORDNUNG
1. Beschlussfassung über
a) die Verschmelzung der Raiffeisen Zentralbank Österreich
Aktiengesellschaft, FN 58882t, als übertragende Gesellschaft durch Übertragung
des Vermögens als Ganzem mit Stichtag zum 30.06.2016, 24:00 Uhr, und auf
Grundlage der Schlussbilanz der übertragenden Gesellschaft zum 30.06.2016 im
Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Raiffeisen Bank International AG, FN
122119 m, als übernehmende Gesellschaft mit Kapitalerhöhung bei dieser und
Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag;
b) die Erhöhung des Grundkapitals der Raiffeisen Bank International AG von
EUR 893.586.065,90 um EUR 109.679.778,15 auf EUR 1.003.265.844,05 durch Ausgabe
von 35.960.583 neuen auf Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien
(Stammaktien) zur Durchführung der Verschmelzung mit der Raiffeisen Zentralbank
Österreich Aktiengesellschaft. Gemäß § 223 Abs 1 AktG besteht kein Bezugsrecht;
c) die mit der Eintragung der Verschmelzung (einschließlich der
Kapitalerhöhung) in das Firmenbuch bedingten Änderungen der Satzung in §§ 2
(Gegenstand des Unternehmens), 4 (Grundkapital und Aktien), 9 (Der Aufsichtsrat)
und 12
(Aufgaben des Aufsichtsrats).
Sollte der Tagesordnungspunkt 1 am 24. Jänner 2017 bis 24 Uhr nicht
vollständig abgehandelt werden können, wird die Hauptversammlung am
25. Jänner 2017 um 00:00 Uhr am selben Ort fortgesetzt.
B. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen sind ab 21. Dezember 2016 im Internet unter
www.rbinternational.com (Investor
Relations/Veranstaltungen/außerordentliche Hauptversammlung 2017)
zugänglich und liegen während der Geschäftszeiten zur Einsicht der
Aktionäre am Sitz der Gesellschaft Am Stadtpark 9, 1030 Wien, sowie
in der Hauptversammlung auf:
- Entwurf des Verschmelzungsvertrags samt Beilagen -
Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre
(2013, 2014 und 2015) der Raiffeisen Bank International AG und
Raiffeisen Zentralbank Österreich Aktiengesellschaft
- Schlussbilanz der Raiffeisen Zentralbank Österreich Aktiengesellschaft
zum 30.06.2016
- Corporate-Governance-Berichte der letzten drei Geschäftsjahre (2013,
2014 und 2015) der Raiffeisen Bank International AG
- gemeinsamer Verschmelzungsbericht des Vorstands der Raiffeisen Bank
International AG und des Vorstands der Raiffeisen Zentralbank Österreich
Aktiengesellschaft gemäß § 220a AktG
- Prüfungsbericht des gerichtlich bestellten gemeinsamen
Verschmelzungsprüfers gemäß § 220b AktG
- gemeinsamer Prüfungsbericht des Aufsichtsrat der Raiffeisen Bank
International AG und des Aufsichtsrats der Raiffeisen Zentralbank Österreich
Aktiengesell-schaft gemäß § 220c AktG
- Zwischenbilanz der Raiffeisen Zentralbank Österreich Aktiengesellschaft
zum 30.09.2016 gemäß § 221a Abs 2 Z 3 AktG
- Zwischenbilanz der Raiffeisen Bank International AG zum 30.09.2016 gemäß
§ 221a Abs 2 Z 3 AktG
- Umgründungsplan gemäß § 39 UmgrStG
- Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zum
Tagesordnungs-punkt 1
- Satzungsgegenüberstellung der unter Tagesordnungspunkt 1 vorgeschlagenen
Änderungen
- vollständiger Text dieser Einberufung
- Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114
AktG
Im Ãœbrigen stehen zum gleichen Zeitpunkt auch die relevanten
Unterlagen zu der der Verschmelzung vorangehenden Verschmelzung der
Raiffeisen International Beteiligungs GmbH (FN 294941m) auf die
Raiffeisen Zentralbank Österreich Aktiengesellschaft in den
Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft (Am Stadtpark 9, A-1030
Wien) und auf der oben angeführten Internetseite der Gesellschaft zur
Verfügung.
Im Zusammenhang mit der beabsichtigten Verschmelzung gemäß
Tagesordnungspunkt 1 wird auch auf die gesonderte Bekanntmachung
gemäß § 221a AktG im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" hingewiesen.
C. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG
Nachweisstichtag gemäß § 111 AktG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der
Hauptversammlung (Nachweisstichtag). Dieser Nachweisstichtag ist der
14. Jänner 2017, 24.00 Uhr, Wiener Zeit (MEZ). Zur Teilnahme an der
Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär
ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Nachweis des Anteilsbesitzes
Alle Inhaberaktien der Gesellschaft sind depotverwahrt. Der
Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 19. Jänner 2017
ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss,
nachzuweisen (näher zu vorgeschriebenem Inhalt und Form der
Depotbestätigung unten):
per E-Mail: anmeldung.rbi(at)hauptversammlung.at, wobei die
Depotbestätigung als eingescannter Anhang dem E-Mail (z.B. pdf, tif)
anzuschließen ist, per SWIFT: RZBAATWWXXX Message Type MT598; in
Feld 20 "HV RBI" angeben sowie in Feld 77E unbedingt "ISIN
AT0000606306" im Text angeben, oder per Post: Raiffeisen Bank
International AG Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor
Relations Am Stadtpark 9, A-1030 Wien
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD in deutscher oder englischer Sprache
auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: - Angaben
über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT), -
Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN
AT0000606306,
- Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung,
- die ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den
oben genannten Nachweisstichtag, das ist der 14. Jänner 2017, 24.00 Uhr,
Wiener Zeit (MEZ), bezieht.
Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen
Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.
Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung
zur Hauptversammlung.
D. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE
GEMÄß §§ 109, 110 UND 118 AKTG
Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals
erreichen und die nachweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten
vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind (zum Nachweis sogleich
unten), können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die
Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform (Unterschrift
erforderlich) spätestens am 5. Jänner 2017 der Gesellschaft, an
Raiffeisen Bank International AG, Mag. Susanne Langer - Head of Group
Investor Relations, Am Stadtpark 9, A-1030 Wien, zugeht. Jedem so
beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Jeder Beschlussvorschlag muss (auch) in einer
deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft ist die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, in der bestätigt
wird, dass die antragstellenden Aktionäre (5 % des Grundkapitals)
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung ununterbrochen
Inhaber der Aktien sind. Diese Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.
Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen
Aktienbesitz in Höhe von 5 % des Grundkapitals erreichen oder bei
mehreren Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das
Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich die
Depotbestätigungen auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen unter Abschnitt C. verwiesen.
Beschlussvorschläge
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des Grundkapitals
erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform
Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und
verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der
betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf
der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft
zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform
spätestens am 13. Jänner 2017 der Gesellschaft entweder per Telefax
an +43 (0)1 8900 500 83, per E-Mail an
anmeldung.rbi(at)hauptversammlung.at, wobei dieses Verlangen als
eingescannter Anhang dem E-Mail (z.B. pdf, tif) anzuschließen ist,
oder an Raiffeisen Bank International AG, Mag. Susanne Langer - Head
of Group Investor Relations, Am Stadtpark 9, A-1030 Wien, zugeht.
Jeder Beschlussvorschlag muss (auch) in einer deutschen Sprachfassung
vorgelegt werden.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses
Aktionärsrechts ist die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den
erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1 % des Grundkapitals
erreichen oder bei mehreren Depotbestätigungen über Aktien, die nur
zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln, müssen sich die
Depot-bestätigungen auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen unter Abschnitt C. verwiesen.
Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegen-heiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen,
oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§
109, 110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der
Gesellschaft www.rbinternational.com (Investor
Relations/Veranstaltungen/außerordentliche Hauptversammlung 2017)
zugänglich.
E. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie
der Aktionär hat, den er ver-tritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Hat der Aktionär
seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es,
wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung
abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser
Erklärung gilt § 10a Abs 3 AktG sinngemäß.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens
am 23. Jänner 2017, 12 Uhr (MEZ), an einer der nachgenannten Adressen
der Gesellschaft einzulangen:
per Telefax: +43 (0)1 8900 500 83
per E-Mail: anmeldung.rbi(at)hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang dem
E-Mail (z.B. pdf, tif) anzuschließen)
per SWIFT: RZBAATWWXXX
Message Type MT598; in Feld 20 "HV RBI" angeben sowie in Feld 77E unbedingt
"ISIN AT0000606306" im Text angeben, oder
per Post: Raiffeisen Bank International AG
Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations
Am Stadtpark 9, A-1030 Wien
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter des
Interessenverbandes für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, A-1130 Wien,
als unabhängiger Stimmrechtsver-treter für die Stimmrechtsausübung
auf der Hauptversammlung zur Verfügung. Bei Interesse besteht die
Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap
unter der Mobil-Telefonnummer: +43 (0)664 2138740 oder per E-Mail:
michael.knap(at)iva.or.at. Auch bei Bevollmächtigung des unabhängigen
Stimmrechtsvertreters des IVA ist die Vollmacht, wie oben
beschrieben, an die Gesellschaft zu senden. Allfällige Weisungen sind
direkt dem IVA bekannt zu geben. Bitte beachten Sie, dass Herr Dr.
Michael Knap keine Aufträge zu Wortmeldungen, zum Stellen von
Fragen oder von Anträgen oder zur Einlegung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennimmt.
Ein allgemeines Vollmachtsformular der Gesellschaft, ein
IVA-Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.rbinternational.com
(Investor Relations/Veranstaltungen/außerordentliche Hauptversammlung
2017) abrufbar.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
F. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 893.586.065,90 und ist in
292.979.038 auf Inhaber lautende stimmberechtigte Stammaktien
(Stückaktien) zerlegt. Jede Aktie gewährt eine Stimme.
Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten zum Zeitpunkt der
Einberufung (Stichtag 19. Dezember 2016) 509.977 eigene Aktien.
Hieraus stehen der Gesellschaft keine Rechte zu; die eigenen Aktien
unterliegen einem Stimmverbot. Die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtigten Aktien beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung
(Stichtag 19. Dezember 2016) 292.469.061. Es bestehen nicht mehrere
Aktiengattungen.
G. TEILWEISE ÃœBERTRAGUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG IM
INTERNET
Alle Aktionäre der Gesellschaft sowie die interessierte
Öffentlichkeit können die Präsentation des Tagesordnungspunktes 1 der
außerordentlichen Hauptversammlung am 24. Jänner 2017 ab ca. 10 Uhr
(MEZ) live im Internet unter www.rbinternational.com verfolgen. Eine
darüber hinausgehende Bild- oder Tonübertragung der außerordentlichen
Hauptversammlung erfolgt nicht.
H. ZUTRITT ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter
unter Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises
(Führerschein, Reisepass, Personalausweis) auszuweisen.
Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9.00 Uhr (MEZ).
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur
Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine
Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass
verweigert werden.
Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie
zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit.
Falls das Original der Vollmacht bereits an die Gesellschaft oder den
Vollmachtsvertreter (an die unter
Abschnitt E. angegebenen Adressen) gesendet wurde, erleichtern Sie
den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mitbringen.
Wien, im Dezember 2016
Der Vorstand
der
Raiffeisen Bank International AG
Anhänge zur Meldung:
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http://resources.euroadhoc.com/us/KY0ph6mV
Rückfragehinweis:
Herr Mag. Gregor Höpler
Head of Management Secretariat
Raiffeisen Bank International AG
+43 1 71707 - 3449
gregor.hoepler(at)rbinternational.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Anhänge zur Meldung:
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Emittent: Raiffeisen Bank International AG
Am Stadtpark 9
A-1030 Wien
Telefon: +43 1 71707-2089
FAX: +43 1 71707-2138
Email: ir(at)rbinternational.com
WWW: www.rbinternational.com
Branche: Banken
ISIN: AT0000606306
Indizes: ATX Prime, ATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien, Börse: Luxembourg Stock Exchange
Sprache: Deutsch
Original-Content von: Raiffeisen Bank International AG, übermittelt durch news aktuell