(ots) - Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte dem Hagener
Wal- und Delfinschutz-Forum (WDSF) auch in zweiter Instanz Recht
gegeben, dass der Zoo Duisburg neben weiterer Daten zur Delfinhaltung
auch Angaben zu verstorbenen und nicht mehr vorhandenen Tieren machen
muss (AZ 15 A 2350/14). Der Zoo spricht nun von "Falschbehauptungen
und Lügen" des WDSF.
Bei einem abschließenden Erörterungstermin mit den Parteien vor
dem OVG Münster am 6. Dezember hatte sich der Richter bemüht zu
klären, warum der Zoo dem erstinstanzlichen Verwaltungsgerichtsurteil
nach Angaben des WDSF bisher nicht nachgekommen sei.
Dabei wurde im Wortprotokoll des OVG festgehalten, dass der Zoo
Daten zur Delfinhaltung, zu deren Veröffentlichung er nach Ansicht
des WDSF bereits per Urteil verpflichtet worden war, erst verspätet
auf der eigenen Homepage zum Delfinarium veröffentlicht hat, weil die
leitende Zoo-Tierärztin sich noch in ihrer Elternzeit befunden hatte
und der Zoo nach eigener Aussage keine Zeit gehabt hätte,
tagesaktuell Angaben zu veröffentlichen.
Der Zoo Duisburg hatte dem OVG kurz vor dem Erörterungstermin am
6. Dezember mitgeteilt, dass die tierpflegerischen Tagesberichte zur
Delfinhaltung vor den Jahren 2016 bereits vollständig "entsorgt"
wurden. Die Veröffentlichung der Berichte ab 2016 "sei erst seit drei
Wochen gegeben". Dies führte zur Kritik des WDSF und seinem
Geschäftsführer Jürgen Ortmüller, der sich auf das rechtskräftige
Verwaltungsgerichtsurteil berief, welches den Zoo verpflichtet hatte,
auch diese Berichte zur Verfügung zu stellen. Zukünftig wolle der Zoo
nun die begehrten Informationen fortlaufend innerhalb von jeweils
vier Wochen online stellen, beteuerte die Zoo-Tierärztin bei dem
Erörterungstermin.
In dem Beschluss des OVG Münster vom 15.12.2016 heißt es: "Die
Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen."
Dementsprechend hat der Zoo die Klage und die Berufung der
Tierschutzorganisation verloren. Das WDSF bezeichnete in einer
eigenen Pressemitteilung die abgeschlossenen Verfahren für den
Tierschutz als erfolgreich und spricht nach den
Zoo-Veröffentlichungen von 70 verstorbenen Walen und Delfinen im Zoo
Duisburg. Gleichzeitig wurde gefordert, die Delfinhaltung und die
nicht nachhaltigen Nachzuchtbemühungen möglichst schnell zu beenden
und die vorhandenen Delfine in eine menschenbetreute Meeresbucht zu
transferieren.
Der Zoo Duisburg reagierte daraufhin empört in einem
Facebook-Posting vom 14.12.2016 (http://ots.de/nxoIF) und schreibt
von Falschbehauptungen und Lügen: "Ortmüller erweckte Eindruck, ein
Berufungsverfahren gegen den Zoo gewonnen zu haben, was falsch ist."
Der Zoo beruft sich dabei auf das seit zwei Jahren bestehende
"Gläserne Delfinarium" im Netz, das allerdings erst zweieinhalb
Wochen vor dem Verwaltungsgerichtsurteils nach zwei Jahren
Verfahrensdauer online gestellt wurde.
Der WDSF-Geschäftsführer Jürgen Ortmüller zu den Zoo-Vorwürfen:
"Wir haben sämtliche Urteile und Beschlüsse gegen den Zoo Duisburg
auf unserer Homepage veröffentlicht. Daraus ergibt sich eindeutig,
dass wir beide Instanzen gewonnen haben. Dass der Zoo jetzt nachlegt
und von Falschbehauptungen und Lügen spricht ist fast kindisch."
WDSF-Homepage mit den veröffentlichten Gerichtsbeschlüssen:
https://www.wdsf.eu/delfinarien/delfinarium-duisburg
Pressekontakt:
Jürgen Ortmüller
Gesellschafter-Geschäftsführer
Mobil: 0151 24030 952
Wal- und Delfinschutz-Forum (WDSF)
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