(ots) - Anlässlich der heutigen Verabschiedung des
Nationalen Aktionsplans Menschenrechte und Wirtschaft durch das
Bundeskabinett erklärt Michael Windfuhr, stellvertretender Direktor
des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
"Der heute vom Kabinett verabschiedete Nationale Aktionsplan
Wirtschaft und Menschenrechte ist weit entfernt vom ambitionierten
Aktionsplan, den die Bundesregierung 2015 beim G7-Gipfel im
bayrischen Schloss Elmau angekündigt hatte. Er enthält aber erste
Schritte und Verabredungen zu einer verbesserten Integration von
Menschenrechten in die Wirtschaft und weist damit in die richtige
Richtung. Begrüßenswert ist, dass die Bundesregierung die Erwartung
an alle deutschen Unternehmen formuliert, eine menschenrechtliche
Sorgfaltsprüfung in ihre Unternehmensprozesse zu verankern und
regelmäßig zu überprüfen. Gut ist auch das Anliegen, relevante
Branchensektoren zu identifizieren, um die Umsetzung der
UN-Leitprinzipien in diesen Bereichen voranzubringen. So deutlich
wurde die Erwartung in den bisher vorliegenden Aktionsplänen anderer
Länder nicht formuliert.
Wenig überzeugend ist der Nationale Aktionsplan allerdings bei den
meisten Maßnahmen, mit denen die Bundesregierung selbst die
Menschenrechte umsetzen will: Es fehlt ein klares Bekenntnis,
Problemsektoren der Wirtschaft in Zukunft stärker zu identifizieren,
zu kontrollieren, gefundene Probleme abzubauen und benachteiligte
Bevölkerungsgruppen zu unterstützen. Der Nationale Aktionsplan hätte
diese Unternehmen zu umfassenden menschenrechtlichen
Folgeabschätzungen und Berichterstattung verpflichten müssen. Auch
enthält der Aktionsplan weder neue Verpflichtungen, das öffentliche
Beschaffungswesen stärker an Menschenrechten auszurichten, noch
besondere Verpflichtungen für Unternehmen in öffentlicher Hand. Zu
bedauern ist außerdem, dass es keine Veränderungen für Betroffene von
Menschenrechtsverletzung aus dem Ausland beim Zugang zum deutschen
Rechtssystem geben wird. Dies wird der besonderen Verantwortung des
deutschen Staates für die Wirtschaftstätigkeit der transnationalen
Unternehmen in staatlicher Hand nicht gerecht. Zentral für die
weitere Entwicklung ist nun, ob es gelingt einen wirkungsvollen
Umsetzungsprozess zu starten.
WEITERE INFORMATIONEN
Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte
"Zögerliche Umsetzung - Der politische Wille reichte nicht weiter:
Deutschland setzt die UN-Leitprinzipien um - mit kleinen Schritten"
www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen
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