(ots) - Der Bundesrat hat am 16.12.2016 das
Bundesteilhabegesetz beschlossen. Ziel des Gesetzes ist, die Teilhabe
und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen zu stärken. So
soll die Eingliederungshilfe schrittweise aus dem Fürsorgesystem der
Sozialhilfe herausgelöst werden. Unter anderem sollen
Schwerbehinderte mit Assistenzbedarf deutlich mehr Vermögen behalten
dürfen als heute.
Auch Dank der Initiative der Einrichtungen der BBT-Gruppe im
Geschäftsfeld Psychiatrische Dienste konnten im
Gesetzgebungsverfahren gegenüber dem Regierungsentwurf deutliche
Verbesserungen erzielt werden. Sowohl in Rheinland-Pfalz als auch im
Saarland wurden Gespräche mit Bundestagsabgeordneten geführt, in
denen man auf problematische Gesetzesinhalte hinwies. Hier sind vor
allem die Trennung von Fachleistung und existenzsichernder Leistung,
der leistungsberechtigte Personenkreis und das Verhältnis von
Eingliederungshilfe zur Pflege zu nennen. Nicht alle
Änderungsvorschläge, die auch von Vertretern der BBT-Gruppe gefordert
wurden, sind als Verbesserungen im Gesetz wiederzufinden. Trotzdem
wurden wesentliche Verschlechterungen für die Menschen mit
Beeinträchtigungen und zum Teil auch für die Leistungsanbieter
korrigiert. "Gemeinsam mit den Betroffenen, den Fachverbänden und den
Angehörigen ist es uns gelungen, gegenüber dem ursprünglichen
Gesetzentwurf wichtige Nachbesserungen für Menschen mit Behinderungen
zu erreichen", kommentiert BBT-Geschäftsführer Matthias Warmuth das
Ergebnis.
Das Bundesteilhabegesetz markiert den Auftakt in einen
Systemwechsel in Bezug auf die Erbringung und Umsetzung von
Leistungen in der Eingliederungshilfe. Selbstbestimmung und Teilhabe
der Betroffenen werden in Zukunft deutlicher im Vordergrund stehen.
Die hierfür notwendigen Umsetzungsprozesse werden von den
Einrichtungen der BBT-Gruppe auf den verschiedenen Ebenen aktiv
begleitet.
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