Gründung des Zweckverbands Abfallwirtschaft Hannover bleibt vergaberechtsfrei
(PresseBox) - Die Gründung des Zweckverbands Abfallwirtschaft Hannover im Jahr 2003 war rechtmäßig und bleibt dauerhaft vergaberechtsfrei. Zu diesem Schluss ist der Europäische Gerichtshof in Luxemburg gekommen. Die Entscheidung wurde am heutigen Mittwoch, 21. Dezember 2016, verkündet. ?Eine gute Nachricht kurz vor Weihnachten und ein Sieg für die kommunale Selbstverwaltung?, stellte Prof. Dr. Axel Priebs, Umweltdezernent und Erster Regionsrat der Region Hannover, zufrieden fest. ?Mit der Entscheidung werden die Gestaltungsrechte der kommunalen Gebietskörperschaften gestärkt! Wir behalten die Steuerungsfähigkeit und die Möglichkeit, Dinge selbst zu gestalten ? im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und nicht im Sinne des Profits. Das ist ein wichtiges Signal für die öffentliche Daseinsvorsorge. Wie Kommunen ihre Aufgaben organisieren, müssen sie selbst entscheiden können.?
Das Entsorgungsunternehmen Remondis hatte gegen die Gründung des Zweckverbands im Jahr 2003 geklagt. Es vertritt die Auffassung, dass das Vergaberecht hätte berücksichtigt werden müssen. Das Unternehmen monierte insbesondere, der Zweckverband betätige sich unzulässig im Wettbewerb. Das Oberlandesgericht Celle, wo das Vergabenachprüfverfahren in zweiter Instanz anhängig ist, hatte dem Europäischen Gerichtshof zwei Fragen zur Prüfung und Vorabentscheidung vorgelegt. Diese Prüfung ist nun abgeschlossen: Der EuGH stützt die Position der Region Hannover auf ganzer Linie.  Das Ergebnis hatte sich bereits im Sommer abgezeichnet, als Generalanwalt Paolo Mengozzi, seine Schlussanträge vorstellte. ?Nach der EuGH-Entscheidung wird dieser Nachprüfungsantrag nunmehr voraussichtlich ebenfalls erfolglos für Remondis verlaufen?, so Rechtsanwalt Michael Fastabend, der die Region Hannover in dem Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Celle  vertritt.
Die Landeshauptstadt Hannover und die neu gegründete Region Hannover hatten im Jahr 2003 im Zweckverband die Abfallentsorgung für das Stadtgebiet und das ehemalige Landkreisgebiet zusammengeführt.