(ots) - Die Ausgaben der GKV für Krebstherapeutika in
Zubereitungen betragen nach Listenpreis pro Jahr 2,1 Mrd. Euro. Davon
entfallen aber weniger als 14 Prozent, also ca. 290 Mio. Euro, auf
generische Zytostatika.
- Viele Krebsmedikamente werden erst auf Verordnung des Arztes
direkt in der Apotheke zubereitet, bevor sie dem Patienten
verabreicht werden können.
- Insgesamt werden onkologische Zubereitungen im Wert von 2,1 Mrd.
Euro pro Jahr verordnet - davon entfallen 290 Mio. Euro auf
Generika in Zubereitungen.
- Somit haben generische onkologische Zubereitungen lediglich
einen Anteil von knapp 14 Prozent an den Ausgaben der Kassen,
allerdings haben sie einen Anteil an der Versorgung (Absatz) von
34 Prozent.
In dem Markt der patentfreien parenteralen Zubereitungen finden
sich 47 versorgungskritische Wirkstoffe. Bei mehr als der Hälfte
dieser Substanzen gibt es nur noch vier oder weniger Anbieter.
In diesem damit ohnehin auf wenige Anbieter stark verengten
Marktsegment, sind durch Ausschreibungen kaum
Wirtschaftlichkeitsreserven zu heben. Darauf weisen auch die
Krankenkassen in ihren Stellungnahmen zum
Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz selbst hin.
Dafür verschärft sich aber im umgekehrten Verhältnis zum
angestrebten Ziel von Einsparungen die Gefahr von Engpässen. Denn
bereits jetzt besteht bei einem erheblichen Teil der Substanzen eine
deutliche Marktverengung aufgrund der Komplexität dieser
Arzneimittel, für deren Produktion der Hersteller spezielles Know-how
und eine geeignete Infrastruktur benötigt sowie des insgesamt sehr
niedrigen Preisniveaus auf Ebene der Hersteller. Zu dieser
Marktverengung kommt aber durch die Ausschreibung eine künstlich
erzeugte Konzentration hinzu, wenn nur ein Hersteller die Versorgung
mit einem Wirkstoff sicherstellen muss.
Die Hilfstaxe hat sich bisher als Instrument erwiesen, diesem
speziellen Bereich der Arzneimittelversorgung einen geeigneten Rahmen
zu geben. Daher gilt es jetzt, die Hilfstaxe gemeinsam intelligent
weiter zu entwickeln. Oberstes Ziel muss es dabei sein, bestmögliche
Versorgungssicherheit für die Patienten zu gewährleisten.
Rabattverträge für versorgungskritische Arzneimittel wie es
Zytostatika sind, sind definitiv der falsche Weg.
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Bork Bretthauer
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