(ots) - Zur Meldung "EuGH erklärt weitreichende
Vorratsdatenspeicherung für illegal" erklärt Florian Streibl,
Parlamentarischer Geschäftsführer und rechtspolitischer Sprecher der
FREIEN WÄHLER im Bayerischen Landtag:
"Wir FREIEN WÄHLER begrüßen das Urteil des Europäischen
Gerichtshofs, weil es Rechtsklarheit schafft. Denn zur Verfolgung
schwerster Straftaten ist diese Form der Überwachung längst möglich -
hierzu bedarf es lediglich eines richterlichen Beschlusses. Im
Gegenzug müssen die Daten unbescholtener Bürger geschützt und einem
willkürlichen Zugriff von Behörden entzogen werden. Der EuGH hat
heute eine gute Balance zwischen berechtigtem staatlichem
Strafverfolgungsinteresse und unverzichtbarem Datenschutz im Sinne
einer offenen Gesellschaft geschaffen. Deshalb muss die
Bundesregierung nun prüfen, ob ihr erst im vergangenen Jahr neu
geschaffenes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung dem Urteilsspruch
entspricht."
Pressekontakt:
Der Pressesprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion
im Bayerischen Landtag
Dirk Oberjasper, Maximilianeum, 81627 München
Tel. 089 / 4126 - 2941, dirk.oberjasper(at)fw-landtag.de
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