(ots) - Mit Beschluss vom 5. Dezember 2016 (Aktenzeichen
I-15 U 32/14) hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in Deutschland die
Verletzung des YAG-Patents EP 0 936 682 (DE 697 02 929) der Nichia
Corporation ("Nichia") durch die REGO-Lighting GmbH ("REGO-Lighting")
betreffend das streitgegenständliche weiße LED-Produkt bestätigt.
Nichia hatte gegen REGO-Lighting beim Landgericht Düsseldorf
(Aktenzeichen 4a O 108/12) Patentverletzungsklage betreffend das
Beleuchtungsprodukt OL-Deluxe/QL2/P44/LF/D50/SR/M/CE/ZN mit darin
enthaltenen weiß leuchtenden LED-Röhren des Typs S-L Cobra/T5
048DC/C/P10/LF/D50/ZN erhoben. Hierbei handelte es sich um ein
Produkt der Zenaro Lighting GmbH, einem deutschen Tochterunternehmen
des taiwanesischen LED-Herstellers Everlight Electronics Co., Ltd.
Das Landgericht Düsseldorf hatte mit Urteil vom 3. September 2013 der
Klage von Nichia stattgegeben und REGO-Lighting wegen
Patentverletzung verurteilt. Die gegen dieses Urteil von
REGO-Lighting eingelegte Berufung wurde nunmehr durch das
Oberlandesgericht Düsseldorf zurückgewiesen.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts erging im Beschlusswege
und ohne mündliche Verhand-lung, da das Gericht die Berufung von
REGO-Lighting als offensichtlich nicht erfolgversprechend beurteilt
hat.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Revision gegen seine
Entscheidung nicht zugelassen. Es besteht dennoch die Möglichkeit für
REGO-Lighting, beim Bundesgerichtshof die Zulassung der Revision zu
beantragen.
Nichia legt größten Wert auf die Sicherung ihrer Patente und
anderen gewerblichen Schutzrechte und geht konsequent und weltweit
gegen Schutzrechtsverletzungen vor.
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