PresseKat - Landgericht Hamburg schafft Unsicherheit / Absurdes Urteil befeuert Verlinkungsdiskussion

Landgericht Hamburg schafft Unsicherheit / Absurdes Urteil befeuert Verlinkungsdiskussion

ID: 1439064

(ots) - Theorie und Praxis liegen bekanntlich oftmals weit
auseinander. Das Urteil des Landgerichts Hamburg (Aktenzeichen 310 0
402/16) zu Urheberrechtsverletzungen auf verlinkten Seiten bestätigt
diese Redewendung. Denn in Zukunft sollen nicht nur
Webseitenbetreiber für illegale Inhalte wie urheberrechtswidrige
Verwendung von Bildern, Texten, Grafiken und Videos auf der eigenen
Seite haften, sondern auch diejenigen, die auf diese Seite verlinken.
Voraussetzung dafür ist ein monetäres Interesse der Website, von der
der Link ausgeht. "Es ist jedoch so gut wie unmöglich ständig die
Inhalte der verlinkten Seite zu überprüfen. Vor allem, weil Texte und
Bilder mehrmals und innerhalb von Minuten vollständig geändert werden
können", erklärt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des
Baufinanzierungsportals Baufi24.de (https://www.baufi24.de/). Damit
zeigt sich die Kurzsichtigkeit der Entscheidung sowie die praxisferne
Einschätzung der Gesamtsituation.

Ungehinderter Informationsfluss sowie übersichtliche Vernetzung
machen die Grundessenz des Internets aus. Dazu zählen auch Links, die
diese Struktur ermöglichen und Transparenz fördern. Viele
Geschäftsmodelle im Internet beruhen auf Verlinkungen. Demnach müssen
auch Webportale zukünftig prüfen, was auf den verlinken Seiten
passiert. Linksetzer tragen somit ebenfalls die Verantwortung. Das
Urteil zum Link-Streit verdeutlicht das Unverständnis der
juristischen Sphäre in Hamburg gegenüber dem World Wide Web und
vertritt einen konträren Standpunkt zur aktuellen BGH-Rechtsprechung,
die Internetseiten-Betreiber von einer pauschalen Vorab-Prüfung der
verlinken Inhalte rechtlich befreit.

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Datum: 22.12.2016 - 10:31 Uhr
Sprache: Deutsch
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Hamburg



Kategorie:

Finanzdienstleistung



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