(ots) - Deutsche Regelung dürfte Anforderung des EUGH
erfüllen
Der Europäische Gerichtshof hat mit seiner Entscheidung vom
gestrigen Mittwoch strenge Vorgaben für die sog.
Vorratsdatenspeicherung gemacht. Hierzu erklärt die rechtspolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth
Winkelmeier-Becker:
"Die Speicherung der Verbindungsdaten ist insbesondere in der
heutigen Zeit für Polizei und Strafermittler ein sehr wichtiges
Aufklärungsinstrument. Gerade der entsetzliche Terroranschlag in
Berlin hat gezeigt, dass wir überall und jederzeit mit Anschlägen
rechnen müssen. Mit der Vorratsdatenspeicherung können beispielsweise
die Ermittlungen von etwaigen Hintermännern, Gehilfen, Lieferanten
von Schusswaffen und der Abläufe vor und nach einer schweren Straftat
erheblich erleichtert werden.
Wir gehen davon aus, dass unsere Regelung den Vorgaben des EUGH
entspricht. Der Zugriff auf Verbindungsdaten gilt in Deutschland nur
für schwere Straftaten und steht unter einem Richtervorbehalt. Wir
haben nur sehr kurze Fristen. Bestimmte Berufsgruppen sind
ausgenommen. Sollte wider Erwarten die Vorgabe nicht erfüllt sein,
müssten wir die entsprechende europäische Datenschutzrichtlinie für
elektronische Kommunikation dringend überprüfen. Der Staat muss in
der Lage sein, seine Bürger vor den Tätern zu schützen."
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