Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:
(firmenpresse) - Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:
Landgericht Düsseldorf - vom 05. Dezember 2016
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Fehlerhafte Befundung einer Früherkennungs-Mammografie, LG Düsseldorf, Az.: 3 O 76/12
Chronologie:
Die Klägerin ließ Anfang 2008 ein Mammographie Screening vornehmen, das als unauffällig befundet wurde. Fünf Monate später ertastete sie Veränderungen. Es erfolgte eine weitere Mammographie, die sodann die Diagnose eines Mammakarzinoms ergab. Die Klägerin wirft der Beklagten vor, dieses nicht bereits zuvor festgestellt zu haben.
Verfahren:
Das Landgericht Düsseldorf hat ein fachradiologisches Gutachten eingeholt. Im Ergebnis stellte der Gutachter fest, dass zumindest ein einfacher Behandlungsfehler vorliege, da die Diagnose nicht richtig gewesen sei. Das Gericht hat den Parteien sodann einen Vergleich in angemessener Höhe vorgeschlagen, den diese akzeptierten.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Fast neun Jahre nach dem streitgegenständlichen Vorfall und zähem Ringen ist der initiierte Prozess nunmehr zu einem zufriedenstellenden Abschluss gelangt. Die Verfahrenslänge stellt für Arzthaftungsprozesse keine Besonderheit dar, stellt RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.
Kurfürstendamm 217, 10719 Berlin