(ots) - Ab Januar 2017 werden Kindergeld und
Kinderzuschlag erhöht
Das Kindergeld wird mit dem Jahreswechsel um monatlich 2 Euro
angehoben. Damit werden für das 1. und 2. Kind jeweils 192 Euro pro
Monat Kindergeld gezahlt, für das 3. Kind 198 Euro pro Monat. Ab dem
4. Kind steigt das Kindergeld auf 223 Euro pro Monat. Die
Auszahlungsbeträge werden für das Kindergeld automatisch angepasst
und ab Januar 2017 ausgezahlt. Die Kindergeldberechtigten selbst
müssen dazu nichts mehr veranlassen.
Auch der Kinderzuschlag steigt um bis zu 10 Euro auf dann maximal
170 Euro monatlich je Kind.
Kinderzuschlag können Elternpaare und Alleinerziehende unter
gewissen Voraussetzungen für ihr unter 25 Jahre altes Kind erhalten.
Dazu gehört z. B., dass dieses unverheiratet ist, in ihrem Haushalt
lebt, sie für dieses Kind Kindergeld erhalten und weitere
Anspruchsvoraussetzungen (wie z. B. Mindesteinkommensgrenze,
Höchsteinkommensgrenze) erfüllt sind. Ein gesonderter Antrag ist
nötig.
Zusammen mit der bereits durchgeführten Erhöhung des Wohngeldes
und der ab Januar beschlossenen Erhöhung des Kinderzuschlages besteht
für Familien mit geringem Einkommen damit eine größere Chance,
künftig nicht mehr auf Leistungen vom Jobcenter angewiesen zu sein.
Ein ausführliches Beratungsgespräch zum Thema Kinderzuschlag
bieten die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit vor Ort an.
Termine können unter der kostenlosen Servicenummer 0800 4 5555 30
vereinbart werden. Weitere Informationen, Merkblätter und Vordrucke
stehen im Internet unter www.familienkasse.de zur Verfügung.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.
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