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Mehrere Generationen unter einem Dach

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(ots) - Das sogenannte Mehrgenerationenhaus gewinnt immer
mehr Anhänger. Nicht nur im Alltag hat diese Wohnform Vorteile: Das
Modell bringt bei richtiger Planung auch attraktive Steuervorteile
mit sich. Hintergrund: Kinder kaufen die Immobilie und vermieten
diese an die Eltern. "Durch das Mietverhältnis können große Teile der
Anschaffungs- und Renovierungskosten abgesetzt werden, so sparen
beide Parteien", erklärt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des
Baufinanzierungsportals Baufi24.de (https://www.baufi24.de/).

Im Alltag profitieren dann ebenfalls alle Beteiligten: Jede
Generation hilft sich gegenseitig im Haushalt, bei der
Kinderbetreuung oder unterstützt in Krankheitsfällen. Beim
Vermietermodell müssen Käufer Steuern auf ihre Mieteinnahmen zahlen,
im Gegenzug sind jedoch alle Aufwendungen, die mit dem Erwerb und der
Instandhaltung der vermieteten Wohnung in Zusammenhang stehen, als
Werbungskosten abzugsfähig. Zu den Kosten, die steuerlich geltend
gemacht werden können, gehören beispielsweise Kreditzinsen für die
Finanzierung der elterlichen Wohnung, Kosten für die Renovierung,
Betriebskosten sowie die Abschreibung des Objekts. Je nach Objekt und
Alter der Immobilie können Käufer in der Regel 2 bis 2,5 Prozent der
Anschaffungskosten des Gebäudeanteils pro Jahr abschreiben.

Zwei wichtige Voraussetzungen müssen Interessierte erfüllen, um
das Modell richtig umzusetzen. Zum einen muss der Wille da sein, auf
lange Zeit Gewinne erzielen zu wollen und zum anderen sollte das
Mietverhältnis so gestaltet sein, wie es unter Fremden üblich ist.
Folglich muss eine schriftliche offizielle Mietvereinbarung
unterschrieben werden. Außerdem sollten Eltern die Miete auf das
Konto ihrer Kinder überweisen, anstatt sie bar zu entrichten. Auch
eine offizielle Betriebskostenabrechnung sowie eine genaue




Aufschlüsselung der Renovierungskosten sind notwendig. Am einfachsten
wird es, wenn beide Wohnungen als komplett voneinander getrennte
Objekte gesehen und behandelt werden.

Die Alternative zum Vermietungsmodell ist, dass beide Generationen
eine Haushälfte erwerben. Dann kann allerdings steuerlich nicht so
viel geltend gemacht werden. Denn als Eigenheimbesitzer dürfen die
Parteien für Renovierungs-, Modernisierungs- und Erhaltungsmaßnahmen
lediglich 20 Prozent des Handwerkerlohns abschreiben. "Zudem
akzeptiert der Fiskus nur das Honorar für die Arbeitsleistung,
Materialkosten finden keine Berücksichtigung", erklärt Scharfenorth.
Wie monatliche Raten aus Zins, Tilgung und Sondertilgung bei
unterschiedlichen Finanzierungsbeträgen und Beleihungssätzen
ausfallen, ermitteln Interessierte schnell und einfach mit dem
Baufinanzierungsrechner
(https://www.baufi24.de/baufinanzierung-rechner/) von Baufi24.de.

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Pressekontakt:
Unternehmenskontakt: Baufi24 GmbH Stephan Scharfenorth,
Tel. +49 (0) 800 808 4000 E-Mail: redaktion(at)baufi24.de
Pressekontakt: Hasenclever Strategy, Walter Hasenclever,
Tel: +49 421 42 76 37 39, Mobil: +49 171 493 57 83,
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Datum: 27.12.2016 - 10:00 Uhr
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