PresseKat - Silvesterfeuerwerk: Schön, aber unfallträchtig / Welche Versicherung ist für welchen Schaden zust

Silvesterfeuerwerk: Schön, aber unfallträchtig / Welche Versicherung ist für welchen Schaden zuständig? (FOTO)

ID: 1439751

(ots) -
Tipps für den Alltag

Das neue Jahr beginnt und Millionen Deutsche begrüßen es mit
Raketen und Böllern. Nicht selten endet dieses Vergnügen in der
Notaufnahme eines Krankenhauses oder mit erheblichem Sachschaden. Wer
die Silvesternacht genießen will, dem rät die HUK-COBURG, nur
Feuerwerkskörper zu verwenden, die zuvor von unabhängigen
Prüfanstalten getestet worden sind.

Klar, Feuerwerkskörper sollten in einwandfreiem Zustand und
unbeschädigt sein. Lässt sich eine Rakete oder ein Böller nicht
gleich zünden, weg damit! Geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper
tragen eine Registriernummer und ein CE-Zeichen mit der Kennnummer
der Prüfstelle. Übrigens verrät der Aufdruck auch, wer mit den
Feuerwerkskörpern hantieren darf: Kategorie 2 darf nur zu Silvester
und nur von volljährigen Personen verwendet werden. Feuerwerkskörper
der Kategorie 1 - zum Beispiel Knallbonbons oder Wunderkerzen -
können auch schon Jugendliche ab zwölf Jahren allein in die Hand
nehmen.

Noch eines: Bevor man Feuerwerkskörper abschießt, immer die
Gebrauchsanweisung lesen und - ganz wichtig - immer auf einen
ausreichenden Sicherheitsabstand zum nächsten Menschen achten. Wer
selbst alles richtig macht, ist noch lange nicht vor Fehlern Dritter
gefeit. Immer wieder beschädigen Raketen und Böller in der
Silvesternacht parkende Autos. Steht der Verursacher fest und hat der
sich nicht an die Vorgaben des Herstellers beim Zünden des Feuerwerks
gehalten, muss er in der Regel haften. Doch zeigt die Praxis: Es ist
eher selten, dass man weiß, wer für den Schaden verantwortlich ist.
Hat der Besitzer des beschädigten Autos eine Teilkasko-Versicherung,
kann er den Schaden dort melden und regulieren lassen. Dies gilt
übrigens auch, wenn der Verursacher feststeht. Ist der Schaden
behoben, holt die Versicherung sich das Geld dafür vom Schädiger




natürlich zurück.

Zu den typischen Schäden dieser Nacht zählen auch Raketen, die
durch offene Fenster oder Dachluken fliegen. Wenn sich daraus ein
Brand entwickelt, der das Gebäude oder den Hausrat beschädigt, ist
dies ein Fall für Wohngebäude- und Hausratversicherung. Allerdings
lassen sich solche Schäden in der Regel leicht vermeiden, indem man
Fenster und Dachluken schließt.

Weitaus schlimmer, in der Silvesternacht aber leider nicht selten:
Ein verirrter Kracher verletzt jemanden ernsthaft, zum Beispiel an
den Augen - ein dauerhafter Schaden bleibt zurück. Niemand weiß, wer
den Kracher abgeschossen hat, darum kann der Verletzte auch niemanden
in die Pflicht nehmen. Er bleibt auf seinen Schadenersatzansprüchen
sitzen. In dieser Situation hilft eine private Unfallversicherung.
Sie zahlt unabhängig davon, ob man selber oder ein Dritter den Unfall
verursacht hat.

Ãœbrigens, selbst wenn feststeht, wer den Unfall verursachte,
können Opfer leer ausgehen. Denn hat der Unfallverursacher keine
private Haftpflichtversicherung, muss er das Opfer aus der eigenen
Tasche entschädigen. Bei schweren Unfällen eine Verpflichtung, die
viele Privatleute nicht erfüllen können. Auch hier hilft dem
Unfallopfer eine private Unfallversicherung.



Pressekontakt:
Frau
Karin Benning
Tel.: 09561/96-2084
E-Mail: karin.benning(at)huk-coburg.de

Original-Content von: HUK-COBURG, übermittelt durch news aktuell


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Gute Vorsätze - auch bei der Baufinanzierung sinnvoll / Jahreswechsel nutzen, um die Finanzierung zu optimieren / Vier kleine Tipps mit großer Wirkung HAHN Rechtsanwälte: Rückforderung einer gezahlter Vorfälligkeitsentschädigung bei Kündigung eines Verbraucherdarlehens durch die Bank noch heute möglich
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 27.12.2016 - 11:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1439751
Anzahl Zeichen: 3709

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Coburg



Kategorie:

Finanzdienstleistung



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Silvesterfeuerwerk: Schön, aber unfallträchtig / Welche Versicherung ist für welchen Schaden zuständig? (FOTO)"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

HUK-COBURG huk-pr-silvester-dsc-1982-internet.jpg (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von HUK-COBURG huk-pr-silvester-dsc-1982-internet.jpg