(ots) - Bund stellt über 70 Milliarden Euro zur Verfügung
Vor Beginn des neuen Jahres ist eine gute Gelegenheit, einen
Ausblick auf die Haushaltsentlastungen von Ländern und Kommunen durch
den Bund im Jahr 2017 zu werfen. Dazu erklärt der haushaltspolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Eckhardt Rehberg:
"Der Bund setzt seine erheblichen finanziellen Entlastungen der
Länder und Kommunen auch in 2017 fort. Laut Bundesrechnungshof
beträgt die Summe der Entlastungen im kommenden Jahr insgesamt rund
73 Milliarden Euro, bei 329 Milliarden Euro Gesamtausgaben des
Bundes. Dies ist umso bemerkenswerter, als die Steuereinnahmen von
Ländern und Gemeinden zwischen 2016 und 2020 stärker als die
Steuereinnahmen des Bundes (55 zu 46 Milliarden Euro) steigen. Dabei
sind die Steuermehreinnahmen für den Bund sogar zu hoch geschätzt,
weil bestimmte steuerliche Maßnahmen noch nicht in der letzten
Steuerschätzung berücksichtigt waren. Diese steuerlichen Maßnahmen
führen im Bundeshaushalt zu jährlichen Mindereinnahmen in
einstelliger Milliardenhöhe.
Der Bund entlastet die Länder mit rund 10 Milliarden Euro bei der
Forschungsförderung. Beispiele sind der Hochschulpakt und die
Exzellenzinitiative. Im Bereich der Grundsicherung für
Arbeitssuchende beteiligt sich der Bund mit 6,5 Milliarden Euro an
den Kosten der Unterkunft. Daneben gibt es jeweils eine Milliarde
Euro für die Betriebskosten von Kindertagesstätten und die Erhöhung
des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer zur Entlastung von den
Asylkosten.
Gerade bei den Entlastungen der Gemeinden von den Kosten der
Unterkunft und über den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer fordert
die Union, dass diese Gelder vollständig bei den Kommunen landen und
nicht in Landeshaushalten hängen bleiben. Leider hat die bisherige
Erfahrung gezeigt, dass sich einige Bundesländer im Rahmen des
kommunalen Finanzausgleichs die Entlastungen für die Gemeinden
teilweise zurückholen.
Darüber hinaus beteiligt sich der Bund über eine Abschlagszahlung
an die Länder mit rund 2,3 Milliarden Euro an den Kosten für
Asylbewerber, für abgelehnte Asylbewerber und für die Betreuung von
minderjährigen Flüchtlingen. Im Bundeshaushalt 2017 fallen insgesamt
rund 22 Milliarden Euro an flüchtlingsbezogenen Kosten an."
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