(ots) - Es mutet dann schon merkwürdig an, wenn der
Berliner Senat nach dem Attentat Bürger um Fotos und Videos vom
Tatgeschehen bittet, im gleichen Atemzug eine Ausweitung der
Videoüberwachung aber ablehnt. Dabei hat sich in einem anderen Fall
die Sinnhaftigkeit solcher Überwachungsmaßnahmen gezeigt. So wollte -
ebenfalls in Berlin - eine Gruppe Jugendlicher einen Obdachlosen
anzünden. Die Tat misslang dank aufmerksamer Passanten. Doch das
Geschehen und die Täter waren auf Videos gestochen scharf zu
erkennen. Die öffentliche Fahndung lief und die Täter stellten sich
der Polizei. Das zeigt beispielhaft, warum Videoüberwachung sinnvoll
ist.
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