Informationen über die Möglichkeit einer Einsparung der Niederschlagswassergebühr bei Versickerung des auf Ihrem Grundstück anfallenden Niederschlagswassers.
(firmenpresse) - Als Grundstückseigentümer/in können Sie Gebühren sparen, wenn Sie Niederschlagswasser nicht mehr in den öffentliche Abwasserkanal einleiten, sondern direkt auf Ihrem Grundstück z.B. über Mulden und Rigolen versickern. Ebenso Sinnvoll ist die Zwischenschaltung einer Zisterne, um kostbares Trinkwasser bei der Gartenbewässerung zu sparen.
Die dafür anfallenden Kosten für Planung, Material und Herstellung amortisieren sich durch die Einsparung der Niederschlagswassergebühr und der Beregnung der Gartenflächen via Zisterne in der Regel bereits in wenigen Jahren.
Niederschlagswasser zu versickern ist auch aus ökologischen Gesichtspunkten besonders sinnvoll. Eine dezentrale, flächige Versickerung von Niederschlagswasser am vor Ort stärkt den „natürlichen Wasserkreislauf“ führt zu einer Steigerung der Grundwasserneubildung und zur Verbesserung des Stadtklimas sowie zur Entlastung des Kanalsystems und der Klärwerke Ihrer Gemeinde. Die Versickerung schont somit nicht nur Ihren Geldbeutel, sondern Sie leisten damit auch einen erheblichen Beitrag für den Umweltschutz.
Ingenieurbüro Mischke steht Ihnen gern mit Rat & Tat zum Thema Niederschlagsgebühr zur Seite. Des Weiteren auch zum Thema - Vermeidung der Gebühr, Gutachten nach DWA-A138, DWA-M153, fbr-H101 sowie Brauchwasseranlagen zur Regenwassernutzung.
Ingenieurbüro Mischke steht Ihnen gern mit Rat & Tat zum Thema Niederschlagsgebühr zur Seite. Des Weiteren auch zum Thema - Vermeidung der Gebühr, Gutachten nach DWA-A138, DWA-M153, fbr-H101 sowie Brauchwasseranlagen zur Regenwassernutzung.
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