(ots) - Vor dem Hintergrund der sich in weitere
Nutzgeflügelbestände ausbreitenden Vogelgrippe müssen sämtliche
Geflügelhalter die konsequente, lückenlose und sorgfältige Umsetzung
der Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Betrieben überprüfen - und noch
mehr Einsatz als bisher zeigen, um eine weitere Ausbreitung des
H5N8-Virus zu verhindern. Diesen eindringlichen Appell richtet
Friedrich-Otto Ripke, Präsident des Zentralverbandes der Deutschen
Geflügelwirtschaft e. V. (ZDG), an die Geflügelhalter in ganz
Deutschland, nachdem über die Feiertage weitere Vogelgrippe-Fälle in
niedersächsischen Nutzgeflügelbeständen verzeichnet worden waren.
"Das aktuelle Infektionsgeschehen zeigt leider nur zu deutlich: Die
bislang ergriffenen Maßnahmen reichen noch nicht aus, um das
H5N8-Virus zu stoppen und unsere Tiere sicher zu schützen. Wir alle
müssen konsequent, diszipliniert und ohne Ausnahme agieren!", fordert
Ripke und wendet sich an die deutschen Geflügelhalter in ihrer
Gesamtheit als Solidar- und Verantwortungsgemeinschaft. Auch wenn die
jüngsten Vogelgrippe-Fälle vor allem in Putenhaltungen mit modernen,
tierwohlfördernden Offenställen aufgetreten seien, sei die Prävention
die gemeinsame Aufgabe der gesamten Branche. "Jeder einzelne
Geflügelhalter muss sich seiner individuellen Verantwortung bewusst
sein und alles nur Erdenkliche tun, um die Infektionskette zwischen
Wildvögeln und Nutzgeflügel zu unterbrechen. Unabhängig davon, ob er
Hähnchen, Puten, Enten, Gänse oder Legehennen hält - und unabhängig
davon, ob er dies zum Lebensunterhalt oder als Hobbyhalter tut." Es
sei ein Punkt erreicht, an dem die sonst üblichen Überlegungen und
Prozesse nicht mehr ausreichten, so Ripke: "Wir alle müssen die
Bereitschaft mitbringen, unser tägliches Handeln zu hinterfragen, die
Tierseuchenprävention zu intensivieren und hier durchaus auch Zeit
und Geld zu investieren."
Weil sich ein Ende des aktuellen Vogelgrippe-Geschehens
gegenwärtig nicht absehen lässt, ist die Geflügelwirtschaft in
höchstem Maße alarmiert. Alle Beteiligten müssen daher ihren Beitrag
leisten, um durch die konsequente Einhaltung der
Biosicherheitsmaßnahmen eine weitere Ausbreitung des Virus zu
verhindern. So ist der Zugang zu den Geflügelbeständen durch
betriebsfremde Personen auf das absolut notwendige Mindestmaß zu
beschränken. Der überbetriebliche Einsatz von Arbeitsmaschinen ist zu
vermeiden. In jedem Betrieb sind strikte Hygienemaßnahmen umzusetzen,
hierzu gehören neben dem obligatorischen Kleiderwechsel vor dem
Betreten der Ställe auch das Waschen der Hände und die Desinfektion
von Schuhen und Arbeitsgeräten sowie gegebenenfalls auch von
betriebsfremden Fahrzeugen.
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