(ots) - Am frühen Morgen ist jede Minute kostbar,
besonders wenn man ohnehin schon spät dran ist. Umso ärgerlicher: Die
zugefrorenen Windschutz- und Fensterscheiben des Wagens bei eisigen
Temperaturen freikratzen zu müssen. Jeder zweite Autofahrer in
Deutschland (49 Prozent) hat deshalb bereits einmal den Motor laufen
gelassen, um lästiges Eiskratzen zu beschleunigen oder sein Fahrzeug
aufzuheizen. Das ergab eine repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag
von CosmosDirekt.(1) Doch wer aus Bequemlichkeit so handelt, nervt
nicht nur seine Nachbarn, sondern schadet auch der Umwelt. Das
Warmlaufenlassen im Leerlauf ist zudem strafbar, wie Frank Bärnhof,
Kfz-Versicherungsexperte von CosmosDirekt erklärt: "Autofahrer, die
ihren Motor längere Zeit vor dem Losfahren starten, können wegen
unnötiger Lärm- und Abgasbelästigung gebührenpflichtig verwarnt
werden. Sie müssen mit einer Geldbuße von 10 Euro rechnen." In jedem
Fall gilt: Erst Gas geben, wenn Scheiben und Scheinwerfer vollständig
vom Eis befreit sind. "Ist die Windschutzscheibe nicht so weit
freigekratzt, wie die Scheibenwischer reichen, droht ebenfalls ein
Bußgeld. Führt die eingeschränkte Sicht womöglich zu einem Unfall,
kann dies im Bereich der Vollkasko zu einer partiellen Kürzung von
Ansprüche führen."
(1) Bevölkerungsrepräsentative Umfrage "Bewusst fahren" des
Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag von CosmosDirekt. Im Mai
2016 wurden in Deutschland 1.004 Autofahrer ab 18 Jahren befragt, die
ein Auto im Haushalt besitzen.
Bei Ãœbernahme des Originaltextes im Web bitten wir um
Quellenangabe: www.cosmosdirekt.de/zdt-eiskratzen2016
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