PresseKat - Zu viel giftiges Ammoniak in der Luft: Deutsche Umwelthilfe klagt gegen Bundesregierung

Zu viel giftiges Ammoniak in der Luft: Deutsche Umwelthilfe klagt gegen Bundesregierung

ID: 1440935

(ots) - DUH setzt sich vor dem Verwaltungsgericht Köln für
Verringerung der gesundheits- und umweltschädlichen Ammoniakbelastung
ein - Ursache Nummer eins ist die intensive Landwirtschaft - Neue
EU-Richtlinie verlangt erneuertes nationales Programm zur
Luftreinhaltung

Der geltende Grenzwert für den Ausstoß von Ammoniak wird in
Deutschland seit Jahren überschritten. Die dadurch entstehende
Luftbelastung gefährdet Umwelt und Gesundheit. Am 19. Oktober 2016
hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mit Unterstützung der britischen
NGO ClientEarth beim Verwaltungsgericht Köln Klage gegen die
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), eingereicht.
Die DUH verlangt die Aufstellung eines wirksamen nationalen Programms
zur Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwertes. Auch mit
der am 31.12.2016 in Kraft getretenen EU-Richtlinie über die
Verringerung der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe
(NERC) wächst der Handlungsdruck auf die Bundesregierung.

Die seit 2010 in Deutschland verbindlich einzuhaltende Höchstmenge
für Ammoniak (NH3) beträgt 550 Kilotonnen pro Jahr. Dieser Wert wird
seit sechs Jahren um 17 bis 22 Prozent überschritten - in den
vergangenen Jahren mit steigender Tendenz. Trotzdem weigert sich die
Bundesregierung, einen effektiven Maßnahmenplan zu entwickeln und
umzusetzen.

"Die Bundesregierung geht einmal mehr mit schlechtem Beispiel
voran. Unsere mehrjährigen Gespräche und außergerichtlichen Versuche,
die Bundesregierung zur Einhaltung von EU-Recht zu bewegen, sind
gescheitert. Daher werden wir die untätigen Bundesminister Hendricks
und Schmidt auf dem Klageweg dazu bewegen, endlich einen wirksamen
Maßnahmenkatalog zu verabschieden und umzusetzen, um Umwelt und
Gesundheit der Menschen zu schützen", so Jürgen Resch,




Bundesgeschäftsführer der DUH.

"Die Landwirtschaft muss ihre Rolle bei der Reduzierung der
Luftverschmutzung ernst nehmen. Landwirtschaftliche Emissionen tragen
zu den jährlich hunderttausenden vorzeitigen Todesfällen in der EU
bei. In vielen Ländern wird der Landwirtschafssektor von den
Regierungen bevorzugt behandelt. Die Mitgliedstaaten müssen
sicherstellen, dass die Landwirtschaft ihre Ammoniakemissionen
verringert. Die Gesundheit der Menschen und die Gesundheit der Umwelt
stehen auf dem Spiel", sagt Ugo Taddei, Rechtsanwalt der britischen
Nichtregierungsorganisation ClientEarth.

Ammoniak wandelt sich in der Atmosphäre zu Feinstaub um und trägt
damit erheblich zur Luftverschmutzung bei. Feinstaub in der Luft ist
Ursache von Herzkreislauf- und Atemwegserkrankungen, er reduziert die
Lungenfunktion und verursacht Krebs. Durch die Belastung der Atemluft
mit Feinstaub kommt es jährlich allein in Deutschland zu mehr als
47.000 vorzeitigen Todesfällen.

Ãœber 90 Prozent der Ammoniakemissionen in Europa stammen aus der
Landwirtschaft. Der größte Teil entsteht in der Tierhaltung. In
geringerem Maß trägt auch der Einsatz von Kunstdünger im Ackerbau zu
den Emissionen bei. Effektive und kostengünstige Maßnahmen zur
Reduktion von Ammoniakemissionen wie die Abdeckung des Düngers bei
der Lagerung sowie Verbesserungen bei der Gülleausbringung sind
längst bekannt, werden jedoch nicht konsequent umgesetzt.

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt,
unterstreicht die Klagebefugnis der DUH: "Der Europäische Gerichtshof
hat bereits 2011 entschieden, dass Verbände wie die DUH berechtigt
sind, nationale Programme zur wirksamen Umsetzung der
Emissionshöchstmengen einzufordern. Dieses Recht setzen wir mit der
Klage um. Das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium sind nun
gleichermaßen in der Pflicht, wirksame Maßnahmen zur Verringerung der
Ammoniakemissionen auf den Weg zu bringen."

Hintergrund:

Nationale Emissionshöchstmengen für Ammoniak und andere
Schadstoffe wie Schwefeldioxid, Stickoxide, flüchtige organische
Verbindungen und Feinstaub waren bislang in der EU-Richtlinie
2001/81/EG (NEC-Richtlinie) festgelegt. Ãœber deren Revision wurde
drei Jahre lang verhandelt. Am 8. Dezember 2016 hat der Ministerrat
der EU nun neue Reduktionspflichten für Luftschadstoffe beschlossen.
Am 31.12.2016 trat die überarbeitete Richtlinie über Nationale
Emissionsreduktionsziele (NERC) in Kraft.

Links:
Informationen zu Ammoniak:
http://www.duh.de/projekte/projekte/ammoniak/
Mehr zur Richtlinie über Nationale Emissionshöchstmengen:
http://www.duh.de/themen/projekte/russfrei-fuers-klima/nerc/
Stellungnahme Ammoniak: http://l.duh.de/lwmxc



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch(at)duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger(at)geulen.com

DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse(at)duh.de, www.duh.de
www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

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Datum: 03.01.2017 - 13:48 Uhr
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