(ots) - Das Pflegestärkungsgesetz II wird in
Sachsen-Anhalt insbesondere in der häuslichen Pflege zu spürbaren
Verbesserungen für die Pflegebedürftigen führen. "Nach einem
verhandlungsreichen Jahr haben wir ein gutes Zwischenziel erreicht.
Seit dem 1. Januar 2017 erhalten pflegebedürftige Menschen in
Sachsen-Anhalt neben der finanziellen Unterstützung ein noch
breiteres Leistungsangebot durch die Pflegedienste", erklärt Sabine
Kösling, Vorstandsvorsitzende der Landesgruppe Sachsen-Anhalt des
Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa). So
können jetzt für Pflegebedürftige unter anderem Anträge und
Dienstleistungen koordiniert und vorbereitet werden. Außerdem ist es
umsetzbar, dass sie zu Kultur- oder Sportveranstaltungen begleitet
werden und bei der Regelung von finanziellen und administrativen
Angelegenheiten Unterstützung finden. Aber auch zusätzlich
anleitende, motivierende Pflege zur Förderung des Selbstmanagements
ist möglich. Wenn kein Pflegedienst vor Ort ist, steht Angehörigen
ein professionelles Beratungs- und Anleitungsangebot zur Verfügung.
Damit soll in Sachsen-Anhalt erreicht werden, dass Pflegebedürftige
solange wie möglich zu Hause leben können.
"Jetzt können Pflegebedürftige ihre Selbstständigkeit durch
weitere Unterstützungen stärken. Endlich können Pflegedienste besser
auf die spezifischen Bedürfnisse und Wünsche der Kunden eingehen, und
die Pflegekassen finanzieren diese Leistungen. Das ist nicht nur für
pflegebedürftige Menschen, die an einer Demenz leiden, und deren
Angehörige eine deutliche Erleichterung", so Kösling, die ergänzt:
"Allerdings ist das nach Auffassung des bpa erst der erste Schritt,
denn entsprechend den neuen gesetzlichen Regelungen sind weitere
Ãœberarbeitungen erforderlich. Hierauf haben sich die Vertragsparteien
bereits verständigt. Dabei wird auch die Einsatzpauschale dringend
überarbeitet und an den Bedarf angepasst werden müssen, um den
Pflegediensten die Fahrten zu den Kunden zu ermöglichen und den
Aufwand angemessen zu entlohnen."
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit mehr als 9.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen, davon über
400 in Sachsen-Anhalt, die größte Interessenvertretung privater
Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der
ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und
der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa
organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund
275.000 Arbeitsplätze und circa 21.000 Ausbildungsplätze (siehe
www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Das
investierte Kapital liegt bei etwa 21,8 Milliarden Euro.
Pressekontakt:
Für Rückfragen: Annette Schmidt und Daniel Heyer,
bpa-Landesbeauftragte, Tel.: 0391/24 35 86 30, www.bpa.de
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