PresseKat - Michael Oehme weiß: Kinderlärm kein Grund zur Mietminderung

Michael Oehme weiß: Kinderlärm kein Grund zur Mietminderung

ID: 1441611

Urteil zeigt: Nachbarn können bei Kinderlärm keine Mietminderung verlangen

(firmenpresse) - St.Gallen, 05.01.2017. Eltern, insbesondere von Babys und Kleinkindern, können aufatmen: „Völlig gleich, wie laut ihre Kinder sich auch in einer Mietwohnung verhalten und wie sehr sie den Zorn ihrer Nachbarn auf sich ziehen: Ihre Nachbarn haben keine Grundlage, eine geringere Miete zu fordern“, erklärt Kommunikationsexperte Michael Oehme. „Abgesehen davon, dass man schon etwas mehr Toleranz gegenüber Kindern im Generellen verlangen könnte, ist es völlig normal, dass Kinder im Alltag einmal weinen, brüllen, wild herumrennen, stampfen oder poltern“, betont Oehme. So befand das Landgericht Berlin (Az.: 67 S 41/16, dass all die von Oehme genannten Faktoren teil der Entwicklung eines Kindes sind, was die Zeitschrift "Das Grundeigentum" (Heft 21/2016) bestätigt. In dem vorliegenden Fall ging es um einen klagenden Nachbarn, dem allerdings vom Landgericht verdeutlicht wurde, dass er mit den Geräuschen der Kinder leben müsse. „Dies gilt vor allem, wenn der Nachbar oder die Nachbarin in einem öffentlich geförderten Wohnhaus mit familientauglichen Wohnungen lebt“, betont Michael Oehme. Verhandelt wurde zwischen einer Mieterin einer Erdgeschosswohnung und einer Familie mit Kindern im ersten Stock. Seit dem Einzug der Familie fühlte sich die Frau massiv durch den Kinderlärm gestört, weshalb sie von ihrer Vermieterin 9000 Euro überzahlte Miete zurückverlangte.

Und wenn das nicht genug wäre: Zudem verlangte die Frau die Beseitigung der Lärmbelästigung, was natürlich den Auszug der Familie bedeutet hätte. Bis zum Auszug wollte die Mieterin lediglich die Hälfte ihrer Miete zahlen. Vor Gericht hatte sie offensichtlich keinen Erfolg. Laut Landgericht Berlin befinde sich die Geräuschkulisse im Bereich des sozial zumutbaren. „Diese Entscheidung hängt unmittelbar damit zusammen, dass man sich bei geförderten Wohnraum auf Familien einstellen muss. Fraglich bleibt, ob Richter im Falle eines Luxusappartements anders entschieden hätten, denn soziale Unterschiede sollten hier nicht gemacht werden“, findet Michael Oehme abschließend.




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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Michael Oehme, Dipl. Betriebswirt (FH) hat sich nach Führungsfunktionen im öffentlichen Dienst und bei einem Bertelsmann-Unternehmen 1996 als Werbe- und Kommunikationsberater (Spezialisierung Finanzsektor) selbständig gemacht. Er war zudem über mehrere Jahre Chefredakteur des Fachmagazins Finanzwelt sowie Alleinvorstand des Verbands Deutscher Medienfonds. Als Consultant der CapitalPR AG, Sankt Gallen/Schweiz ist er seit 2012 auf die Positionierung und Kapitalisierung von mittelständischen Unternehmen sowie Projekten mit Schwerpunkt Immobilien und Erneuerbare Energien spezialisiert. Oehme entwickelt zudem Versicherungskonzepte im Sachwertbereich mit namhaften internationalen Assekuradeuren. 



PresseKontakt / Agentur:

Michael Oehme
Multergasse 2a
CH-9004 St. Gallen
Tel: +41 71 226 6554
E-Mail: kontakt(at)cpr-ag.ch
Internet: http://www.michael-oehme-sachwertassets.de



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Datum: 05.01.2017 - 14:39 Uhr
Sprache: Deutsch
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Bau & Immobilien


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 05.01.2017

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