PresseKat - Die Maklerprovision: Wann ist sie tatsächlich zu entrichten?

Die Maklerprovision: Wann ist sie tatsächlich zu entrichten?

ID: 1441816

Vorkaufsrecht

(firmenpresse) - Ob Miete oder Kauf: Wurde die Zahlung einer Courtage im Vorfeld vertraglich verhandelt, ist sie beim Zustandekommen des abschließenden Kontrakts in voller Höhe fällig - sofern der zu entlohnende Makler aktiv dabei mitgewirkt hat. Dennoch kommt es immer wieder zu Streitigkeiten vor Gericht, die in einem Urteil zu Ungunsten des Maklers enden können. Wann ist sein Rechtsanspruch auf Provision gefährdet?



Um diesen rechtlich einwandfrei zu erwerben, hat der Makler gewissenhaft zu agieren und folgendes zu beachten:



Seine Pflicht ist es laut Gesetz, nicht nur die Örtlichkeit, sondern auch den Verkäufer nachzuweisen. Kommt er dieser nicht nach, wird die Courtage auch nicht fällig. Eine Ausnahme macht das Oberlandgericht Hamm: Sollte der Käufer nach Besichtigung absichtlich den Makler außen vor lassen und den Kontakt zum Verkäufer selbst herstellen können, gilt der Nachweis als voll erbracht und die Provision ist zu entrichten.



Vorkaufsrecht



Übt ein Dritter, z. B. die Gemeinde oder ein Mieter ein solches mit der Folge aus, dass der Kaufvertrag schließlich rückabgewickelt werden muss, schuldet der ursprüngliche Käufer keine Provision. Sie ist jedoch durch den Vorkaufsberechtigten zu begleichen, wenn eine entsprechende Maklerklausel als echter Vertrag zugunsten Dritter formuliert wurde.



Fehlende Bebaubarkeit



Muss durch diesen Umstand

a)ein vertraglich vereinbartes Rücktrittsrecht ausgeübt,

b)der Kaufvertrag erfolgreich wegen Irrtum bzw. Arglist angefochten werden

oder

c)ist dessen Wirksamkeit an die Zustimmung des Verwalters geknüpft, der jedoch seine Zustimmung verweigert,

entfällt die Zahlungspflicht ebenfalls.



Sollte der Verkäufer den Kaufpreis reduzieren und ohne Einschaltung des Maklers erneut inserieren, so dass der ehemalige Interessent die Immobilie schließlich doch kauft, bleibt sie allerdings bestehen.







Kauf durch Dritte



Gibt der Maklerkunde vertragswidrig Informationen weiter, die dazu führen, dass ein Dritter die Immobilie erwirbt, wird dennoch ersterer für die Courtage aufkommen müssen. Dies gilt ebenso bei familiären Bindungen zwischen dem Kunden und einem Dritten.



Doppelmaklertätigkeit



Kommt eine solche zustande, da der Makler nicht nur im Interesse des Käufers, sondern auch in dem des Verkäufers handelt, muss er beide Vertragspartner davon unterrichten und als "ehrlicher Makler" zwischen den wiederstreitenden Anliegen fungieren. Nur so kann er seinen Anspruch auf Provision erhalten.



Sie wünschen sich auch in allen anderen Immobilien- und Hausverwaltungs-Belangen Geradlinigkeit? Dann nehmen Sie einfach Kontakt zu Ihrem zuverlässigen Team der Hausverwalter INTER-WOHNUNGEN UG (haftungsbeschränkt) auf.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Inter-Wohnungen steht für die sorgfältige und versierte Hausverwaltung Ihrer Immobilie - ob Wohnung, Haus oder Grundstück.

Hier bekommen Sie Ihre komplette Lösung, die Ihnen alles kompetent abnimmt: von komplexen Abrechnungen bis zu tatkräftigen Dienstleistungen. Letztere beinhalten auch Ihren verlässlichen, abrufbereiten Handwerkerstamm.

Durch ergebnisorientierte Organisation wird also der Wert Ihrer Immobilie punktgenau und verlässlich stabilisiert.

Wer am Kauf oder Verkauf einer Immobilie interessiert ist, kann sich durch Inter-Wohnungen ebenfalls entlasten lassen: mit dem Plus des Makler-Services. Sie erwartet eine gelungene Vermarktung bzw. das sichere Finden Ihrer Wunsch-Immobilie.

Sprechen sie das engagierte Experten-Team von Inter-Wohnungen einfach an.



PresseKontakt / Agentur:

Inter-Wohnungen UG (haftungsbeschränkt)
Andreas Schlegel
Ernestinenstr.214 214
45139 Essen
info(at)inter-wohnungen.de
02019776761
http://www.inter-wohnungen.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Heizungsoptimierung: Stromkosten sparen mit staatlicher Förderung AENGEVELT analysiert unterdurchschnittlichen Flächenumsatz am Düsseldorfer Büromarkt
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 06.01.2017 - 11:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1441816
Anzahl Zeichen: 3105

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Andreas Schlegel
Stadt:

Essen


Telefon: 02019776761

Kategorie:

Bau & Immobilien



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Die Maklerprovision: Wann ist sie tatsächlich zu entrichten?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Inter-Wohnungen UG (haftungsbeschränkt) (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Gesicherte Maklerprovision durch Besichtigungsnachweis? ...

Ist der Provisionshinweis in der "Nachweis-Besichtigungsbestätigung", dass bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages eine Courtage in Höhe von X % zur Zahlung an den Makler fällig sei, ein hinreichend deutlich gemachtes Provisionsverla ...

Alle Meldungen von Inter-Wohnungen UG (haftungsbeschränkt)