Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:
(firmenpresse) -
Landgericht Berlin
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Probleme nach Operation des Segments LWK 4 in PLIF-Technik, LG Berlin, Az.: 36 O 221/13
Chronologie:
Die Klägerin stellte sich aufgrund von starken Rückenschmerzen bei der Beklagten vor. Dort schlugen ihr die Ärzte eine Versteifungsoperation in PLIF-Technik vor. Postoperativ hielten die Beschwerden an, mit Ausstrahlung in die Beine. Es war eine Folgeoperation notwendig. Anlässlich der nachfolgenden Kernspintomografie wurde Granulationsgewebe im Epiduralraum festgestellt und dass das eingebrachte Implantat die Hinterkante des Wirbelkörpers überragt hatte.
Verfahren:
Das Landgericht Berlin hat ein neurochirurgisches Zusammenhangsgutachten eingeholt, das einen ärztlichen Behandlungsfehler allerdings nicht bestätigen konnte. Allerdings ist fraglich, ob die erfolgte Risikoaufklärung ausreichend war. Das Landgericht schlug den Parteien im Ergebnis einen Vergleich im deutlich vierstelligen Bereich vor, den diese akzeptierten.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Neben ärztlichen Behandlungsfehlern wird in Arzthaftungsprozessen oftmals auch der Vorwurf einer nicht hinreichenden Risikoaufklärung erhoben. Die Beweispflicht liegt hierbei auf Behandlerseite. Nicht immer gelingt dieser Beweis, so wie hier, konstatiert der sachbearbeitende Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht D.C. Mahr, LLM.
RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, verweist auch in diesem Fall darauf, dass die Regulierungsverweigerungspraktiken der Versicherungen durch die entstandenen Zusatzkosten zur Belastung der Versichertengemeinschaft führt!
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