(ots) - Das Landgericht Potsdam hat in einem von der
Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig erstrittenen Urteil vom 04.01.2017, Az. 6
O 211/16 einen VW-Vertragshändler aus Zossen zur Rücknahme eines vom
VW-Abgasskandal betroffenen Passats verurteilt.
Auch das Landgericht Potsdam kommt zu dem Ergebnis, dass der
Einbau einer Manipulationssoftware einen erheblichen Mangel
darstellt, der es dem Käufer erlaubt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt ein
erheblicher Mangel schon dann vor, wenn ein "nicht ausräumbarer
Verdacht eines nicht ganz unerheblichen Mangels besteht". Dabei sei
entscheidend darauf abzustellen, ob der Mangel oder Mangelverdacht
überhaupt restlos beseitigt werden könne. Es sei beispielsweise nicht
auszuschließen, dass nachgerüstete Fahrzeuge mehr Kraftstoff
verbrauchen als zuvor. Insoweit könne sich der Vertragshändler bzw.
die Volkswagen AG auch nicht auf die im Prozess vorgelegten
Bestätigungen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) berufen, da das KBA
diese Verbrauchsprüfung überhaupt nicht selbst vorgenommen habe und
daher - so das Gericht - "nicht einmal das Kraftfahrt-Bundesamt
aufgrund eigener Erkenntnis Gewähr hierfür übernimmt". Ebenso hat das
Gericht berücksichtigt, dass auch etwa die fehlende
Zulassungsmöglichkeit in der Schweiz eine zwar abstrakte aber doch
beachtliche Beeinträchtigung der Entschließungsfreiheit des Käufers
beim Weiterverkauf darstelle.
Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen: "Das Urteil reiht sich ein in
eine immer größere Zahl von Entscheidungen, die zugunsten der
geschädigten Käufer ergehen. Begrüßenswert ist insbesondere, dass
sich das Landgericht Potsdam als erstes Gericht auch kritisch mit den
Bestätigungen des KBA auseinandersetzt und klarstellt, dass diese die
Rechtsansicht von Volkswagen gerade nicht stützen. - Es wird immer
enger für VW."
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