(ots) - Honorar für Apotheker wurde in den letzten Jahren
kontinuierlich erhöht
Serie: Arzneimittelversorgung in Deutschland, Teil 12
Das Honorar für Apotheker ist bei der Abgabe
verschreibungspflichtiger Arzneien klar reglementiert: Pro
Arzneipackung erhalten sie 3% vom Apothekeneinkaufspreis und einen
Fixzuschlag in Höhe von 8,35 Euro.
Dennoch, es steigt regelmäßig: Allein 2013 stiegen die Honorare um
über 100 Mio. Euro durch die Erhöhung des Festpreises um 25 Cent, die
Reduzierung des Kassenabschlags auf heute 1,77 Euro und die
Einführung des Nacht- u. Notdienstfonds.
Voraussichtlich zum 1. April dieses Jahres kommen erneut über 100
Mio. Euro durch das Inkrafttreten des
Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetzes hinzu und zwar für die
Beratung im Betäubungsmittelbereich und bei der Herstellung von
Rezepturen.
"Das ist grundsätzlich auch die richtige Stellschraube, wenn es um
die Sicherung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung und eine
angemessene Honorierung der Allgemeinwohlpflichten geht", kommentiert
Christian Buse, Vorsitzender des BVDVA. Er führt aus: "Apotheken auf
dem Land leisten die gleiche Beratung wie Apotheken in umsatzstarken
Innenstadtlagen und zudem überproportional Nacht- und Notdienst. Das
sollte ausgleichend honoriert werden. Ein Beitrag dazu könnte die
Erhöhung des Beitrages für den Nacht- und Notdienstfonds sein. Wenn
alle Apotheken aus der eigenen Packungsmarge für
verschreibungspflichtige Arzneimittel einen Zusatzbetrag einzahlen,
könnte der Nacht- und Notdienst besser honoriert werden."
Wettbewerb auch im Apothekenmarkt voranbringen
Diese durchaus nachvollziehbaren Schritte sollten aber den
Wettbewerb im Apothekenbereich nicht vollkommen zum Erliegen bringen.
Apotheken sollte die Möglichkeit, wie kürzlich vom EuGH aufgezeigt,
eröffnet werden, Patienten und Krankenkassen an
Wirtschaftlichkeitsreserven zu beteiligen. Wettbewerbstreibern, wie
beispielsweise Versandapotheken würden diese Möglichkeit aufgreifen.
Ein Verbot des Arzneimittelversandhandels, wie vor kurzem vom
Minister Gröhe vorgelegt, wäre ein Schritt in völlig falsche
Richtung, der niemandem nutzt.
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