(ots) -
Autofahrer, die noch eine braune Prüfplakette für die
Hauptuntersuchung (HU) auf ihrem Kennzeichen am Fahrzeugheck haben,
sollten so bald wie möglich zu einer Prüforganisation wie der GTÜ
fahren. Denn seit Jahresbeginn haben die braunen Plaketten mit der
Zahl 16 in der Mitte für alle Kraftfahrzeuge und Anhänger ihre
Gültigkeit verloren. Darauf weist die GTÜ Gesellschaft für Technische
Ãœberwachung hin.
Für 2017 sind Plaketten mit der Farbe Rosa (17), Grün (18) und
Orange (19) gültig. Fahrzeuge mit rosa Prüfplakette (17) sind dieses
Jahr mit der HU an der Reihe. Neufahrzeuge, die 2017 zugelassen
werden, tragen die Farbe Blau (20). Die Abgasuntersuchung (AU) gehört
zur HU und wird von den GTÜ-Prüfingenieuren mit erledigt. Für die HU
brauchen Autofahrer die Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder den
Fahrzeugschein. Bei Änderungen am Fahrzeug benötigt der Prüfingenieur
zusätzlich das Teilegutachten oder die Betriebserlaubnis.
Bei einer Ãœberschreitung des HU-Termins wird zwar nicht mehr
zurückdatiert, doch bei einer Überziehung von mehr als zwei Monaten
steht jedoch eine vertiefte HU an, die mit höheren Kosten verbunden
ist. Zudem müssen Autofahrer mit einer Verwarnung oder Bußgeld
rechnen. Bei zwei Monaten werden 15 Euro fällig, nach vier Monaten
sind es 25 Euro, nach acht Monaten 60 Euro sowie ein Punkt in
Flensburg. Auch droht der Verlust des Versicherungsschutzes.
Autofahrer können sich für die kostenlose HU-Erinnerung
registrieren: http://hu-erinnerung.gtue.de
Pressekontakt:
GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH
Hans-Jürgen Götz · Leiter Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Fon: 0711 97676-620 · Fax: 0711 97676-609
E-Mail: goetz(at)gtue.de · http://www.gtue.de
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