(ots) - Die EU-Kommission will das Potential des
europäischen Binnenmarktes für Anbieter von Dienstleistungen besser
nutzen. Mit ihren heute (Dienstag) vorgelegten Vorschlägen sollen
bürokratische Hürden für Unternehmer und Freiberufler abgebaut
werden.
"Es geht nicht darum, den Mitgliedstaaten zu sagen, wie sie ihre
Berufe reglementieren sollen. Und die Kommission hat auch keinerlei
Absicht, den deutschen Meisterbrief in Frage zu stellen. Wir wollen
vielmehr deutschen und anderen europäischen Unternehmen und
Freiberuflern die Chance bieten, Dienstleistungen für einen
potentiellen Kundenkreis von 500 Millionen Menschen EU-weit
anzubieten", sagte Richard Kühnel, Vertreter der EU-Kommission in
Deutschland. "Das ist gerade für kleine und mittlere Unternehmen
wichtig, für die die administrativen Hürden kostspielig und schwer zu
überwinden sind. Auch für Unternehmer und junge Arbeitnehmer, die nur
innerhalb Deutschlands tätig sind, wollen wir neue Möglichkeiten
schaffen."
Konkret schlägt die EU-Kommission die folgenden vier Initiativen
vor:
1. Eine neue "Elektronische Europäische Dienstleistungskarte"
Ein vereinfachtes elektronisches Verfahren soll es Dienstleistern
wie z. B. Ingenieurbüros oder IT-Beratern erleichtern, die
notwendigen Verwaltungsformalitäten für eine Dienstleistungstätigkeit
im Ausland zu erfüllen.
2. Eine Verhältnismäßigkeitsprüfung der nationalen Vorschriften
für Freiberufler
Für die Reglementierung oder Liberalisierung freier Berufe ist die
EU nicht zuständig. Dies ist nach wie vor ein Vorrecht der
Mitgliedstaaten. Allerdings muss ein Mitgliedstaat nach EU-Recht
nachweisen, dass neue nationale Vorschriften für Freiberufler
notwendig und angemessen sind. Die Kommission will ein einheitliches
und konsequentes Vorgehen sicherstellen, indem sie eine
Verhältnismäßigkeitsprüfung vorschlägt und einfach und klar darlegt,
wie die Mitgliedstaaten bei dieser umfassenden und transparenten
Prüfung vorgehen müssen, bevor sie ihre nationalen Vorschriften für
freiberufliche Dienstleistungen erlassen oder ändern.
3. Leitlinien für nationale Reformen bei der Reglementierung
freier Berufe
Die Kommission legt heute Leitlinien zum Reformbedarf der
Mitgliedstaaten bei der Reglementierung freiberuflich erbrachter
Dienstleistungen mit hohem Wachstums- und Beschäftigungspotenzial
vor; dazu gehören die Tätigkeiten von Architekten, Ingenieuren,
Juristen, Rechnungsprüfern, Patentanwälten, Immobilienmaklern und
Fremdenführern. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, zu prüfen,
ob die für diese freien Berufe geltenden Auflagen die von ihnen
erklärten nationalen politischen Ziele erfüllen.
4. Verbessertes Meldeverfahren für Entwürfe nationaler
Rechtsvorschriften für Dienstleistungen
Nach EU-Recht sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, der
Kommission die Änderungen zu nationalen Rechtsvorschriften für
Dienstleistungen zu melden, damit das Exekutivorgan der EU und die
anderen Mitgliedstaaten etwaige Bedenken aufgrund möglicher
Unvereinbarkeiten mit dem EU-Recht bereits in einem frühen Stadium
geltend machen können. Heute schlägt die Kommission Verbesserungen an
diesem Mechanismus vor, um das Verfahren zeitsparender, effektiver
und transparenter zu machen.
Dienstleistungen machen zwei Drittel der Wirtschaftsleistung der
EU aus und sie schaffen etwa 90 Prozent der neuen Arbeitsplätze.
Dennoch bleibt der Dienstleistungssektor hinter seinen Möglichkeiten
zurück. Das Produktivitätswachstum des Sektors ist gering, und die
übrigen Länder der Welt holen auf. Es bestehen noch Hindernisse für
die Gründung und das Wachstum von Unternehmen, was höhere Preise und
eine geringere Auswahl für die Verbraucher bedeutet.
Zudem hängt die Leistungsfähigkeit der Industrie immer stärker von
der Wettbewerbsfähigkeit des Dienstleistungssektors ab. Hindernisse
für den Handel mit Dienstleistungen im Binnenmarkt sind daher auch
Hemmnisse für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie der EU. Um
diesen Trend umzukehren und zusätzliche Arbeitsplätze und Wachstum zu
schaffen, müssen die Mitgliedstaaten die Entwicklung der
Dienstleistungswirtschaft ankurbeln und das Potenzial des
Binnenmarkts für Dienstleistungen besser nutzen.
Weitere Informationen:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-23_de.htm
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