(ots) - "Die Beihilfe gehört untrennbar zum
Berufsbeamtentum" stellte Heini Schmitt, Vorsitzender des dbb Hessen,
beamtenbund und tarifunion, heute in Frankfurt fest. Sie sei
wesentlicher Bestandteil der Fürsorgepflicht des Dienstherrn und nach
jüngster Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes auch
alimentationsrelevant. Die vorliegende Studie der
Bertelsmann-Stiftung zur Beihilfe für Beamte im Krankheitsfall blende
verfassungsrechtliche Fakten und geltende Rechtsprechung völlig aus.
Zudem arbeite sie teilweise mit falschen und spekulativen Zahlen.
Im übertragenen Sinne sei die Beihilfe "der Arbeitgeberanteil" an
der Krankenversicherung des Beamten. Wer die Beihilfe abschaffen
wolle, betreibe damit zwangsläufig die Abschaffung des
Berufsbeamtentums. Damit würde aber auch das für Beamte geltende
Streikverbot entfallen und der gesamte öffentliche Dienst sich zu
einem höchst störanfälligen, fragilen Gebilde entwickeln. Außerdem
müsse man den Beamten sofort ein erheblich höheres Bruttogehalt
zahlen, was die Studie ebenfalls völlig ausblendet.
Wer also die Beihilfe für Beamte abschaffen wolle, müsse sich
Gedanken machen über die Folgen bspw. für die innere Sicherheit, für
die Gewährleistung des Schulunterrichtes oder für einen gesicherten
Brandschutz und anderes. Heini Schmitt erinnerte an den berechtigten
Streik der Lokführer. Der diene geradezu als Paradebeispiel dafür,
was geschieht, wenn man Beschäftigten den Beamtenstatus wegnimmt.
Heini Schmitt wirft der Bertelsmann-Studie vor, dass "die Studie
geeignet ist, in der Öffentlichkeit zu diesem Thema wieder einmal ein
völlig falsches Bild vom Beamtentum zu erzeugen." Er vermutet, dass
die Veröffentlichung der Studie im Zusammenhang mit dem beginnenden
Bundestagswahlkampf steht, bei dem "unter Garantie das Thema
Bürgerversicherung erneut aufgerufen werden wird". Der dbb Hessen
werde sich mit allen Mitteln gegen etwaige Gesetzesinitiativen
wehren.
Auf Nachfrage des dbb Hessen beim Sprecher der Landesregierung,
Michael Bußer, erklärte dieser, dass Ministerpräsident Volker
Bouffier die Beihilfe als wesentlichen Bestandteil der
Fürsorgepflicht für Beamten anzusehen sei und es deshalb in Hessen
auch keine Pläne zum Wegfall der Beihilfe gebe.
Pressekontakt:
Thomas Müller
dbb Hessen
Pressesprecher
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