(ots) - Die Europäische Kommission hat am 10.
Januar 2017 einen Vorschlag für die Reform der Datenschutzregeln für
Kommunikationsdienstleister vorgelegt. Eine neue ePrivacy Verordnung
soll die Datenschutz-Grundverordnung für den Kommunikationssektor
ergänzen. Der Vorschlag der Europäischen Kommission geht jedoch
weiter. Die neue Verordnung soll für jeden Anbieter einer Webseite
gelten und für alle Daten, die Nutzer auf ihren Mobiltelefonen oder
Computern speichern. Damit erfasst der Vorschlag weite Bereiche der
Datenverarbeitung, die schon durch die Datenschutz-Grundverordnung
abschließend geregelt werden sollten. Die Regelungen zu Online
Behavioral Advertising, Analytics und elektronisches Direktmarketing
werden ausgeweitet und verschärft.
DDV-Präsident Patrick Tapp äußert sich enttäuscht über den
vorgelegten Entwurf: "Die Europäische Kommission hat die Chance
verpasst, eine zukunftsorientierte Reform vorzuschlagen. Statt die
politische Einigung auf die Datenschutz-Grundverordnung zu
akzeptieren, werden zentrale Themen wieder in Frage gestellt und
unpraktikable Regelungen vorgeschlagen. Der Vorschlag gefährdet damit
nicht nur die digitale Wirtschaft sondern auch die Möglichkeiten von
Unternehmen, ihre Waren und Dienstleistungen angemessen zu bewerben.
In der Datenschutz-Grundverordnung wurden zu diesen Fragen nach zähen
Verhandlungen politische Kompromisse gefunden. Jetzt eröffnet die
Europäische Kommission die Diskussion wieder neu und entzieht der
europäischen Wirtschaft damit die dringend erforderliche
Planungssicherheit."
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